Zone W2 · Burgdorf

Bern · BFS 404 · Gemeindeprofil · alle 47 Zonen

Die Zone W2 in Burgdorf (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriftenregelung gemäss städtischer Matrix

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Burgdorf, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 41BZO Baureglement Burgdorf · S. 33

Nutzungsart der Bauzonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt von Übergangsnutzungen und von besonderen baurechtlichen Ordnungen – die folgenden Nutzungsarten:

Wohnen1

Stilles Gewerbe

Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.

Wohnen1

Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen)

Kulturelle Nutzungen

Gastgewerbe

Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

Nutzungsart Wohnanteil ES

Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 ≥ 60%2 II 2

Stilles Gewerbe ordnet sich baulich gut ein und wirkt weder durch seinen Betrieb (Einwirkungen durch Lärm, Rauch, Staub, Geruch, Abgase, Licht, Erschütterungen und dgl.) noch durch den verursachten Verkehr störend (Art. 90 Abs. 1 BauV). Dazuzurechnen sind u.a. Büros, Verkaufsläden für den täglichen Bedarf, Coiffeurbetriebe, Arztpraxen sowie nicht störende Kleingewerbebetriebe und Künstlerateliers.

Mischzone 3a M 3a 32

III

In dieser Zone wird eine vielfältige Nutzungsmischung (Arbeiten, Kultur, Freizeit, Gastgewerbe und Wohnen) angestrebt. III

Publikumsattraktive Nutzungen sind Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschafts- und Hotelbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr. III

Die Mischzone Altstadt M A umfasst die Liegenschaften entlang der Schmieden-, Hohen,- und der Metzgergasse. Es gilt das v …

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Art. 42BZO Baureglement Burgdorf · S. 40

Nutzungsmass der Bauzonen *

1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt besonderer baurechtlicher Ordnungen die folgenden baupolizeilichen Nutzungsmasse:

kGA in m gGA in m GL in m Fh tr in m Fh A in m VG max.

Wohnzone 2 W 2

4.0 10.0 35 7.5 11.5 2

Besondere baurechtliche Ordnungen sind Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht (vgl. dazu Art. 42.2); vorbehalten bleibt auch die Anwendung von Art. 75 BauG Gestaltungsfreiheit bei gemeinsamer Projektierung.

kGA = kleiner Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) gGA = grosser Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 37 Abs. 2 BR) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (vgl. Art. 37 Abs. 3 bis 5 BR) Fh A = Fassadenhöhe Attika (vgl. Art. 37 Abs. 4 BR) VG = Anzahl Vollgeschosse (vgl. Art. 38 BR)

Eine traufseitige Fassadenhöhe von maximal 12 bzw. 18 m entspricht max. 4 bzw. 6 Vollgeschossen für Büros oder 3 bzw. 4 bis 5 überhohen Vollgeschossen für Industrie und Gewerbe. Eine traufseitige Fassadenhöhe von 20 m erlaubt eine bessere Durchmischung von Vollgeschossen und überhohen Vollgeschossen oder gibt zusätzliche Flexibilität zur Realisierung von überhohen Vollgeschossen.

Wohnzone 3 W 3

4.0 10.0 40 10.5 14.5 3

Mischzone 3a M 3a

3.6 10.0 603 11.5 15.5 3

Mischzone 3b M 3b

3.62 – – 11.5 15.5 3

Mischzone 4 M 4

3.6 10.0 – 14.5 18.5 4

Mischzone 5 M 5

3.6 10.0 – 17.5 21.5 5

…

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Art. 43BZO Baureglement Burgdorf · S. 42

Zonen für öffentliche Nutzungen

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN sind Areale, die für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse verwendet oder noch benötigt werden. Bereits bestehende andere Bauten dürfen nur unterhalten werden.

Zweck Grundzüge der Überbauung

2Korrektur Verweise vom 24. August 2023, nicht genehmigt * Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

2In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten folgende Bestimmungen:

Im Übrigen gelten die Grundsätze der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 21 und 22 BR.

ZöN 1.1

Kindergärten, Schulen, Turnhallen, Kinderhorte und -krippen

ZöN 1.2

Spitalbauten, Altersheime, kirchl. Bauten, Friedhöfe, für den Wärmeverbund notwendige Anlagen. *

ZöN 1.3

Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkierungsanlagen, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Bauten und Anlagen für multifunktionale Nutzungen.

ZöN 1.4

Baudirektion mit Werkhof Es gelten die Vorschriften der A18 dito 1.1 IV

ZöN 2

Parkanlagen, Quartierplätze, Spielplätze. Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende Bauten. Es gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. 41 Grundzüge der Gestaltung ES Es gelten die Grundsätze von Art. 52 Abs. 5 BR. -

ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. III Damit gilt innerhalb der ZSF 1 eine erweiterte Besitzstandsgarantie. (vgl. dazu auch den „Richtplan Stadtentwicklung Burgdorf“ vom 2. Juli 1997 und weitere Ric …

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Art. 47BZO Baureglement Burgdorf · S. 47

Landwirtschaftszone *

1Für Bauten in der Landwirtschaftszone, die eine Ausnahme gemäss Art. 24 RPG beanspruchen, gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2.

Das Bauen richtet sich nach übergeordnetem Recht: insbesondere Art. 16, 16 a-b, 24, 24 a-d, 25 und 27 RPG sowie Art. 26 bis 30, 34 bis 38 und 39 bis 43 RPV. Vgl. Art. 42 Abs. 1 BR

2Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

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Art. 62BZO Baureglement Burgdorf · S. 86

Ortsbildschutzgebiete

1Ortsbildschutzgebiete sind Schutzgebiete gemäss Art. 86 BauG.

Wichtige Grundlage für die Ausscheidung bilden das Bauinventar und ein Auszug aus dem Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS), welche auf der Bauverwaltung eingesehen und bezogen werden können.

2Sie bezwecken den Schutz der aus denkmalpflegerischer Sicht wertvollen Ortsteile.

3Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen.

Für die Beurteilung von Bauvorhaben in diesen Gebieten ist der Fachausschuss Bauund Aussenraumgestaltung (FBA) zuständig (vgl. Art. 24 BR).

4Betreffen Bauvorhaben schützenswerte oder erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzgebiet liegen, ist die kantonale Fachstelle in jedem Fall einzubeziehen.

5Die Teilbereiche der Altstadt werden durch verschiedene prägende Elemente und Merkmale charakterisiert, die erhalten werden sollen. Die prägenden Elemente und Merkmale der Altstadtgebiete sind:

–Umnutzungen und Umbauten sind möglich; ein frühzeitiger BeiSchlosshügel

Das Gebiet Schlosshügel umfasst die Schlossanlage, den Schlossgraben, den umgebenden Hangbereich und den Alten Markt. Als prägende Elemente und Merkmale, die zu erhalten und zu pflegen sind, gelten: zug der Denkmalpflege ist nötig.

–d.h. Bauten, Ablagerungen und Materialdeponien, Hundezwinger und dgl. sind nicht erwünscht; der Schlossfelsen ist von hohen Bepflanzungen freizuh …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 41). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 42, S. 400.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 42, S. 400.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 42, S. 400.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.5 mArt. 42, S. 400.90
Fassadenhöhe Attika≤ 11.5 mArt. 42, S. 400.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 42, S. 400.90

Extrahiert aus der BZO Burgdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Burgdorf?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Burgdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Burgdorf: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Burgdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Burgdorf?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Burgdorf ein?
Baugesuche in Burgdorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat (Baudirektion Stadt Burgdorf), Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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