Zone W2 · Burgdorf
Bern · BFS 404 · Gemeindeprofil · alle 47 Zonen
Die Zone W2 in Burgdorf (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterschriftenregelung gemäss städtischer Matrix
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Baudirektion Stadt Burgdorf)
- 034 429 42 11
- baudirektion@burgdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Burgdorf, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 41BZO Baureglement Burgdorf · S. 33
Nutzungsart der Bauzonen
1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt von Übergangsnutzungen und von besonderen baurechtlichen Ordnungen – die folgenden Nutzungsarten:
Wohnen1
Stilles Gewerbe
Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.
Wohnen1
Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen)
Kulturelle Nutzungen
Gastgewerbe
Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022
Nutzungsart Wohnanteil ES
Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 ≥ 60%2 II 2
Stilles Gewerbe ordnet sich baulich gut ein und wirkt weder durch seinen Betrieb (Einwirkungen durch Lärm, Rauch, Staub, Geruch, Abgase, Licht, Erschütterungen und dgl.) noch durch den verursachten Verkehr störend (Art. 90 Abs. 1 BauV). Dazuzurechnen sind u.a. Büros, Verkaufsläden für den täglichen Bedarf, Coiffeurbetriebe, Arztpraxen sowie nicht störende Kleingewerbebetriebe und Künstlerateliers.
Mischzone 3a M 3a 32
III
In dieser Zone wird eine vielfältige Nutzungsmischung (Arbeiten, Kultur, Freizeit, Gastgewerbe und Wohnen) angestrebt. III
Publikumsattraktive Nutzungen sind Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschafts- und Hotelbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr. III
Die Mischzone Altstadt M A umfasst die Liegenschaften entlang der Schmieden-, Hohen,- und der Metzgergasse. Es gilt das v …
Art. 42BZO Baureglement Burgdorf · S. 40
Nutzungsmass der Bauzonen *
1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt besonderer baurechtlicher Ordnungen die folgenden baupolizeilichen Nutzungsmasse:
kGA in m gGA in m GL in m Fh tr in m Fh A in m VG max.
Wohnzone 2 W 2
4.0 10.0 35 7.5 11.5 2
Besondere baurechtliche Ordnungen sind Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht (vgl. dazu Art. 42.2); vorbehalten bleibt auch die Anwendung von Art. 75 BauG Gestaltungsfreiheit bei gemeinsamer Projektierung.
kGA = kleiner Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) gGA = grosser Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 37 Abs. 2 BR) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (vgl. Art. 37 Abs. 3 bis 5 BR) Fh A = Fassadenhöhe Attika (vgl. Art. 37 Abs. 4 BR) VG = Anzahl Vollgeschosse (vgl. Art. 38 BR)
Eine traufseitige Fassadenhöhe von maximal 12 bzw. 18 m entspricht max. 4 bzw. 6 Vollgeschossen für Büros oder 3 bzw. 4 bis 5 überhohen Vollgeschossen für Industrie und Gewerbe. Eine traufseitige Fassadenhöhe von 20 m erlaubt eine bessere Durchmischung von Vollgeschossen und überhohen Vollgeschossen oder gibt zusätzliche Flexibilität zur Realisierung von überhohen Vollgeschossen.
Wohnzone 3 W 3
4.0 10.0 40 10.5 14.5 3
Mischzone 3a M 3a
3.6 10.0 603 11.5 15.5 3
Mischzone 3b M 3b
3.62 – – 11.5 15.5 3
Mischzone 4 M 4
3.6 10.0 – 14.5 18.5 4
Mischzone 5 M 5
3.6 10.0 – 17.5 21.5 5
…
Art. 43BZO Baureglement Burgdorf · S. 42
Zonen für öffentliche Nutzungen
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN sind Areale, die für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse verwendet oder noch benötigt werden. Bereits bestehende andere Bauten dürfen nur unterhalten werden.
Zweck Grundzüge der Überbauung
2Korrektur Verweise vom 24. August 2023, nicht genehmigt * Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022
2In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten folgende Bestimmungen:
Im Übrigen gelten die Grundsätze der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 21 und 22 BR.
ZöN 1.1
Kindergärten, Schulen, Turnhallen, Kinderhorte und -krippen
ZöN 1.2
Spitalbauten, Altersheime, kirchl. Bauten, Friedhöfe, für den Wärmeverbund notwendige Anlagen. *
ZöN 1.3
Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkierungsanlagen, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Bauten und Anlagen für multifunktionale Nutzungen.
ZöN 1.4
Baudirektion mit Werkhof Es gelten die Vorschriften der A18 dito 1.1 IV
ZöN 2
Parkanlagen, Quartierplätze, Spielplätze. Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende Bauten. Es gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. 41 Grundzüge der Gestaltung ES Es gelten die Grundsätze von Art. 52 Abs. 5 BR. -
ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. III Damit gilt innerhalb der ZSF 1 eine erweiterte Besitzstandsgarantie. (vgl. dazu auch den „Richtplan Stadtentwicklung Burgdorf“ vom 2. Juli 1997 und weitere Ric …
Art. 47BZO Baureglement Burgdorf · S. 47
Landwirtschaftszone *
1Für Bauten in der Landwirtschaftszone, die eine Ausnahme gemäss Art. 24 RPG beanspruchen, gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2.
Das Bauen richtet sich nach übergeordnetem Recht: insbesondere Art. 16, 16 a-b, 24, 24 a-d, 25 und 27 RPG sowie Art. 26 bis 30, 34 bis 38 und 39 bis 43 RPV. Vgl. Art. 42 Abs. 1 BR
2Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Art. 62BZO Baureglement Burgdorf · S. 86
Ortsbildschutzgebiete
1Ortsbildschutzgebiete sind Schutzgebiete gemäss Art. 86 BauG.
Wichtige Grundlage für die Ausscheidung bilden das Bauinventar und ein Auszug aus dem Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS), welche auf der Bauverwaltung eingesehen und bezogen werden können.
2Sie bezwecken den Schutz der aus denkmalpflegerischer Sicht wertvollen Ortsteile.
3Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen.
Für die Beurteilung von Bauvorhaben in diesen Gebieten ist der Fachausschuss Bauund Aussenraumgestaltung (FBA) zuständig (vgl. Art. 24 BR).
4Betreffen Bauvorhaben schützenswerte oder erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzgebiet liegen, ist die kantonale Fachstelle in jedem Fall einzubeziehen.
5Die Teilbereiche der Altstadt werden durch verschiedene prägende Elemente und Merkmale charakterisiert, die erhalten werden sollen. Die prägenden Elemente und Merkmale der Altstadtgebiete sind:
–Umnutzungen und Umbauten sind möglich; ein frühzeitiger BeiSchlosshügel
Das Gebiet Schlosshügel umfasst die Schlossanlage, den Schlossgraben, den umgebenden Hangbereich und den Alten Markt. Als prägende Elemente und Merkmale, die zu erhalten und zu pflegen sind, gelten: zug der Denkmalpflege ist nötig.
–d.h. Bauten, Ablagerungen und Materialdeponien, Hundezwinger und dgl. sind nicht erwünscht; der Schlossfelsen ist von hohen Bepflanzungen freizuh …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 41). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 42, S. 40 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 42, S. 40 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 42, S. 40 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 42, S. 40 | 0.90 |
| Fassadenhöhe Attika | ≤ 11.5 m | Art. 42, S. 40 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 42, S. 40 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Burgdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Burgdorf?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Burgdorf?
Wo reiche ich das Baugesuch in Burgdorf ein?
Weitere Zonen in Burgdorf
A12mA18mA20mM3aM3bM4M5W3ZPP 1ZPP 10ZPP 11ZPP 12ZPP 13ZPP 14ZPP 15ZPP 16ZPP 17ZPP 18ZPP 19ZPP 2ZPP 20ZPP 21ZPP 22ZPP 23ZPP 24ZPP 25ZPP 26ZPP 27ZPP 28ZPP 29ZPP 3ZPP 30ZPP 31ZPP 32ZPP 33ZPP 34ZPP 35ZPP 4ZPP 5ZPP 6ZPP 7ZPP 8ZPP 9ZSF 2ZSF 4ZSF 6