Zone M5 · Burgdorf

Bern · BFS 404 · Gemeindeprofil · alle 47 Zonen

Die Zone M5 in Burgdorf (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriftenregelung gemäss städtischer Matrix

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Burgdorf, in denen «M5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 41BZO Baureglement Burgdorf · S. 33

Nutzungsart der Bauzonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt von Übergangsnutzungen und von besonderen baurechtlichen Ordnungen – die folgenden Nutzungsarten:

Wohnen1

Stilles Gewerbe

Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.

Wohnen1

Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen)

Kulturelle Nutzungen

Gastgewerbe

Nutzungen des Sexgewerbes4 sind nicht zulässig.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

Nutzungsart Wohnanteil ES

Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 ≥ 60%2 II 2

Stilles Gewerbe ordnet sich baulich gut ein und wirkt weder durch seinen Betrieb (Einwirkungen durch Lärm, Rauch, Staub, Geruch, Abgase, Licht, Erschütterungen und dgl.) noch durch den verursachten Verkehr störend (Art. 90 Abs. 1 BauV). Dazuzurechnen sind u.a. Büros, Verkaufsläden für den täglichen Bedarf, Coiffeurbetriebe, Arztpraxen sowie nicht störende Kleingewerbebetriebe und Künstlerateliers.

Mischzone 3a M 3a 32

III

In dieser Zone wird eine vielfältige Nutzungsmischung (Arbeiten, Kultur, Freizeit, Gastgewerbe und Wohnen) angestrebt. III

Publikumsattraktive Nutzungen sind Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschafts- und Hotelbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr. III

Die Mischzone Altstadt M A umfasst die Liegenschaften entlang der Schmieden-, Hohen,- und der Metzgergasse. Es gilt das v …

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Art. 42BZO Baureglement Burgdorf · S. 40

Nutzungsmass der Bauzonen *

1Für die einzelnen Bauzonen gelten – unter Vorbehalt besonderer baurechtlicher Ordnungen die folgenden baupolizeilichen Nutzungsmasse:

kGA in m gGA in m GL in m Fh tr in m Fh A in m VG max.

Wohnzone 2 W 2

4.0 10.0 35 7.5 11.5 2

Besondere baurechtliche Ordnungen sind Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht (vgl. dazu Art. 42.2); vorbehalten bleibt auch die Anwendung von Art. 75 BauG Gestaltungsfreiheit bei gemeinsamer Projektierung.

kGA = kleiner Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) gGA = grosser Grenzabstand (vgl. Art. 32 BR) GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 37 Abs. 2 BR) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (vgl. Art. 37 Abs. 3 bis 5 BR) Fh A = Fassadenhöhe Attika (vgl. Art. 37 Abs. 4 BR) VG = Anzahl Vollgeschosse (vgl. Art. 38 BR)

Eine traufseitige Fassadenhöhe von maximal 12 bzw. 18 m entspricht max. 4 bzw. 6 Vollgeschossen für Büros oder 3 bzw. 4 bis 5 überhohen Vollgeschossen für Industrie und Gewerbe. Eine traufseitige Fassadenhöhe von 20 m erlaubt eine bessere Durchmischung von Vollgeschossen und überhohen Vollgeschossen oder gibt zusätzliche Flexibilität zur Realisierung von überhohen Vollgeschossen.

Wohnzone 3 W 3

4.0 10.0 40 10.5 14.5 3

Mischzone 3a M 3a

3.6 10.0 603 11.5 15.5 3

Mischzone 3b M 3b

3.62 – – 11.5 15.5 3

Mischzone 4 M 4

3.6 10.0 – 14.5 18.5 4

Mischzone 5 M 5

3.6 10.0 – 17.5 21.5 5

…

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Art. 52BZO Baureglement Burgdorf · S. 48

Zonen mit Planungspflicht *

1Zonen mit Planungspflicht ZPP bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale.

3Der Gemeinderat kann auf Empfehlung des Fachausschusses Bau- und Aussenraumgestaltung oder eines Preisgerichtes bzw. Beurteilungsgremiums eine Erhöhung der Dachkote (max. + 3.0 m) und der Anzahl Vollgeschosse (max. + 1) gestatten. Im Perimeter des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf können zusätzlich max. 1 bis 2 Vollgeschosse (bis 6.0 m Dachkote) zusätzlich zur geregelten Kote gestattet werden.

4Wo aus Hochwasserschutzgründen Massnahmen zu treffen sind, kann gestützt auf ein entsprechendes Gefahrengutachten die Dachkote um das erforderliche Mass erhöht werden.

5Als Grundlage für die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung ist ein Verfahren zu wählen, das eine qualitativ hochstehende Planung, Projektierung und Ausführung gewährleistet und die ausgewogene Berücksichtigung aller

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

Gemäss Art. 93 BauG setzt das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung von der Planungspflicht richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG.

2Mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung ist der nachhaltigen Energienutzung Rechnung zu tragen und ein Energiekonzept zu erarbeiten.

Für die Erarbeitung des Energie …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3.6 mArt. 42, S. 400.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 42, S. 400.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 17.5 mArt. 42, S. 400.90
Fassadenhöhe Attika≤ 21.5 mArt. 42, S. 400.85
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 42, S. 400.90

Extrahiert aus der BZO Burgdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M5

Was gilt in der Zone M5 in Burgdorf?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.6 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Burgdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone M5 sein?
Laut BZO Burgdorf: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M5 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Burgdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Burgdorf?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Burgdorf ein?
Baugesuche in Burgdorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat (Baudirektion Stadt Burgdorf), Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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