Zone G · Bottmingen
Basel-Landschaft · BFS 2767 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone G in Bottmingen (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Raumplanung, Bau und Umwelt
- 061 426 10 66
- bur@bottmingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bottmingen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 23BZO Gemeinde Bottmingen - Zonenreglement Siedlung · S. 17
RBG Maximale Bebauungsziffer 20 % 23 % 25 % 25 % 22 % 22 % 22 % frei Maximale Sockelgeschosshöhe 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m 3.5 m frei Maximale Fassadenhöhe 6.5 m 6.5 m 6.5 m 6.5 m 9.0 m 9.0 m 9.0 m frei Maximale Gebäudehöhe 9.5 m 9.5 m 9.5 m 9.5 m 12.5 m 12.5 m 9.0 m 11.0 m Maximale Gebäudelänge 30.0 m 35.0 m 35.0 m 35.0 m 35.0 m 35.0 m 35.0 m frei Zulässige Dachform frei frei frei frei, ausgenommen: Flach-, Tonnen- und Pultdächer frei frei frei frei Dachaufbauten Dacheinschnitte zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig innerhalb Gebäudeprofil D/1.2. Ergänzende Bestimmungen zu den Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen D/1.2.1. Grössere Sockelgeschosshöhe In allen Wohn- und Wohn/Geschäftszonen darf die Sockelgeschosshöhe bis auf 3.0 m erhöht werden. In diesen Fällen wird jedoch die Fassadenhöhe ab Oberkante Sockelgeschossboden (OK roh Boden Untergeschoss) gemessen. D/1.2.2. Grössere Fassadenhöhe In allen Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen darf die Fassadenhöhe unter der Voraussetzung - dass die Sockelgeschosshöhe das Mass von 1.0 m nicht überschreitet - um 0.5 m erhöht werden. Seite 17 von 31 Gemeinde Bottmingen
Zonenreglement Siedlung D/1.2.3. Einliegerwohnungen in den Zonen W2a und W2b 1 Für die Realisierung einer Einliegerwohnung (Kleinwohnung) bei Einfamilienhäusern kann von der baulichen Nutzung abgewichen werden. 2 Folgende Abweichungen von den Zonenvorschriften sind zulässig: - Zone W2a: zusätzlich bebaubare Grundstücksfläche max. 15 m2 und max. Bebauungsziffer 23 % (als obere Begrenzung gilt der zuerst erreic …
| Zone | Zone | Zone | Zone | Zone | Zone | Zone | Zone | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| W2a | W2b | WG2 | WG2a | W3 | WG3 | WG3a | G | ||||||||
| Maximale Vollgeschosszahl | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | frei | |||||||
| Maximale Wohnungs- zahl pro Baukörper | frei | frei | frei | frei | frei | frei | frei | gemäss § 23 RBG | |||||||
| Maximale Bebauungsziffer | 20 % | 23 % | 25 % | 25 % | 22 % | 22 % | 22 % | frei | |||||||
| Maximale Sockelgeschosshöhe | 1.5 m | 1.5 m | 1.5 m | 1.5 m | 1.5 m | 1.5 m | 3.5 m | frei | |||||||
| Maximale Fassadenhöhe | 6.5 m | 6.5 m | 6.5 m | 6.5 m | 9.0 m | 9.0 m | 9.0 m | frei | |||||||
| Maximale Gebäudehöhe | 9.5 m | 9.5 m | 9.5 m | 9.5 m | 12.5 m | 12.5 m | 9.0 m | 11.0 m | |||||||
| Maximale Gebäudelänge | 30.0 m | 35.0 m | 35.0 m | 35.0 m | 35.0 m | 35.0 m | 35.0 m | frei | |||||||
| Zulässige Dachform | frei | frei | frei | frei, ausge- nommen: Flach-, Ton- nen- und Pultdächer | frei | frei | frei | frei | |||||||
| Dachaufbauten Dacheinschnitte | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig inner- halb Gebäu- deprofil |
Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 684BZO Gemeinde Bottmingen - Zonenreglement Siedlung · S. 7
ZGB, § 87 RBG sowie die LSV und die LRV. Zudem sind im Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan, gestützt auf die LSV, für das gesamte Gemeindegebiet die zulässigen Belastungsgrenzwerte mittels Lärm-Empfindlichkeitsstufen festgelegt. C/2.3. Abstufungen Wohnzonen W Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist. Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. Wohn-/Geschäftszonen WG 1 Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten sowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. 2 In den im Zonenplan Siedlung markierten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszonen sind auch mässig störende Betriebe zugelassen. Zugelassen sind namentlich publikumsintensivere Geschäftsbetriebe sowie ähnliche Kleinbetriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. Gewerbezonen G Gewerbezonen umfassen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Gewerbebetriebe und weitere mässig störende Betriebe. C/2.4. Sammelstellen für Altstoffe, Quartierkompostieranlagen Das geordnete Aufstellen von öffentlichen Sammelstellen für Altstoffe und die Errichtung von Quartierkompostieranlagen ist im ganzen Siedlungsgebiet …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 23, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Bottmingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.