Zone 5a · Bettingen

Basel-Stadt · BFS 2702 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Hinweis: In Basel-Stadt ergibt sich das zulässige Nutzungsmass aus dem Vergleichsprojekt ODER der Ausnützungsziffer; massgebend ist der höhere Wert (§ 5 Abs. 1 BPG). Eine Prüfung allein gegen die Ausnützungsziffer ist deshalb unvollständig und kann ein zulässiges Projekt fälschlich als überschritten anzeigen. Zusätzlich können parzellenscharfe Abweichungen aus Bebauungsplänen und Speziellen Bauvorschriften gelten; massgebend ist der ÖREB-Katasterauszug.

Die Zone 5a in Bettingen (Basel-Stadt) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1.8. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate alt
  • Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50
  • Schnittpläne mit Zonenprofil und Lichteinfallswinkeln
  • Fassadenpläne inklusive Anschluss an die Nachbargebäude
Schriftliche Unterlagen
  • Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)
  • Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)
  • Begutachtung durch die Dorfbildkommission Bettingen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bettingen, in denen «5a» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 2

1Zufahrten müssen mindestens 3,5 m breit und 4,2 m hoch sein. Für Wohnhäuser mit insgesamt höchstens sechs Wohnungen genügen 3 m Breite, für ein einzelnes Ein- oder Zweifamilienhaus 2,5 m. Die Neigung darf bis 4 m hinter der Strassenlinie 5% und dahinter 15% nicht übersteigen.

2Die Mindestbreiten sind heraufzusetzen, soweit es zur Vermeidung von Behinderungen und Gefahren nötig ist, besonders im Mündungsbereich und vor Hauseingängen.

3Die Höhe kann bis auf 2,5 m herabgesetzt werden, wenn die Brandbekämpfung nicht erschwert wird. 2. Kapitel: Bebauung 1. Abschnitt: Zonen 5a, 4, 3, 2 und 2a A. Mass der baulichen Nutzung A.I. Berechnungsarten

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Art. 7BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 3

1Die Ausnutzungsziffern betragen:

In der Zone 5a 1,8 In der Zone 4 1,5 In der Zone 3 1,0 In der Zone 2 0,7 In der Zone 2a 0,6

2Die Ausnutzungsziffer bezeichnet das Verhältnis der Bruttogeschossfläche zur Grundstücksfläche. Nicht angerechnet werden Grundstücksteile, die den Gebieten ausserhalb der Bauzone oder den Grün­ anlagen zugeordnet oder zur Abtretung für ein im öffentlichen Interesse liegendes Werk bestimmt sind. A.IV. Bruttogeschossfläche

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Art. 14BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 5

1Wenn sich aus den Vorschriften über Freiflächen und Grenzabstände keine weiter gehenden Be­ schränkungen ergeben, dürfen Randbebauungen folgende Tiefen erreichen:

–15 m in den Zonen 5a,4 und 3;

–12 m in den Zonen 2 und 2a. II.2.b) Beschränkungen

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Art. 22BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 7

1Wenn nichts anderes bestimmt ist, dürfen Gebäudewände folgende Höhen erreichen:

In der Zone 5a 18m In der Zone 4 14 m In der Zone 3 11 m In den Zonen 2 und 2a 8 m

2Dachgeschosse und beidseitig anbaubare Mauern dürfen bis zur Dachprofillinie reichen.

3Quergiebel und Dachaufbauten mit einer Höchstbreite von 12 m dürfen die Dachprofillinie bis zur Höhe des Dachfirsts überschreiten, wenn sie nicht in die für anrechenbare Fensterflächen nötigen Lichteinfallswinkel der auf anderen Grundstücken zulässigen mehrgeschossigen Gebäude ragen. 4.a)bb) Beschränkung durch Lichteinfallswinkel

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Art. 28BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 9

1Die Bauflucht von Gebäuden muss durch die an der Baulinie stehenden Teile der Gebäudewände do­ miniert werden. Vor oder hinter der Baulinie liegende Gebäudeteile müssen sich in die Fassaden ein­ ordnen.

2Wenn Emissionen nicht ausreichend begrenzt werden können, kann eine Bauweise angeordnet wer­ den, die ihre Ausbreitung hindert.

3Wenn nicht bis an die seitliche Grundstücksgrenze gebaut wird, muss der Abstand dazu mindestens 3 m betragen.

4Der zur bestimmungsgemässen Nutzung nötige Lichteinfall auf bestehende Gebäude im gleichen Baublock muss gewahrt bleiben. * B.III. Andere Bebauungen § 29 *

1Ausserhalb des Blockrandbereichs gelten die Vorschriften für Randbebauungen mit folgenden Ab­ weichungen: a) Die Bebauung ist zulässig, soweit die hinter der Baulinie liegende Grundstücksfläche noch nicht zu 50% überbaut ist. Werden Teile der Freifläche im Blockrandbereich über­ baut, ist die Bebauung ausserhalb des Blockrandbereichs in dem zur Einhaltung von 50% Freifläche nötigen Umfang zu beseitigen. b) Sämtliche Gebäudeteile müssen einen Grenzabstand einhalten, der mindestens ihrer halb­ en Höhe entspricht und nicht kleiner als 6 m sein darf. Die Höhen werden von der für die Wandhöhe massgebenden Linie aus bestimmt. An Wegen ohne Baugrenzen sind die Ab­ stände zur Wegmitte einzuhalten. c) Zu Bauten auf dem gleichen Grundstück müssen keine Abstände eingehalten werden. d) Dachgeschosse müssen auf mindestens zwei parallelen Seiten der Gebäude oder Gebäu­ deteile und auf allen Seiten, deren Länge die zulässige Gebäudetiefe im Blockrandbereich übersteigt, zurückgeset …

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Art. 36BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 12

1In den Zonen 6 und 5 gelten die Vorschriften für die Zonen 5a, 4, 3 und 2 mit folgenden Abweichun­ gen: a) Die zulässige Bruttogeschossfläche entspricht der zulässigen Grundfläche der Vollge­ schosse und eines 1,5 m hinter die Baulinie zurückgesetzten Dachgeschosses. b) Wenn Nutzungspläne oder besondere Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen, ist die ganze Grundstücksfläche überbaubar. c) Die zulässige Geschossfläche über dem obersten Vollgeschoss entspricht der für die Nut­ zungsberechnung massgebenden Dachgeschossfläche. d) Gebäude, die nicht an die Grundstücksgrenze gebaut werden, müssen einen Mindestab­ stand von 3 m dazu einhalten. Ausgenommen sind eingeschossige Bauten und Anbauten, die den Vorschriften über das Bauen ausserhalb des Blockrandbereichs in den Zonen 5a, 4, 3 und 2 entsprechen.

e)* Die Höhe der Gebäudewände darf 20 m in der Zone 6 und 18 m in der Zone 5 nicht über­ steigen. f) Die Gebäudehöhe ist auf 25 m in der Zone 6 und auf 24 m in der Zone 5 begrenzt. g) In der Zone 5 darf die Höhe von Gebäudeteilen auf der Strassenseite höchstens 4 m grös­ ser sein als ihr Abstand zur gegenüberliegenden Baulinie. In der Zone 6 gilt diese Be­ schränkung, wenn die Gebäudehöhen auf der gegenüberliegenden Strassenseite ebenfalls durch den Baulinienabstand beschränkt werden. 2.III. Stadt- und Dorfbild-Schutzzone

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Art. 43BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 14

1Keiner Zone werden zugewiesen: a) Gebiete, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist; b) Gebiete, in denen eine bestimmte Nutzung erst später zugelassen werden soll.

2Bauten und Anlagen in diesen Gebieten bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des Bun­ desgesetzes über die Raumplanung. 14 Bau- und Planungsgesetz 730.100 4. Abschnitt: Besondere Verhältnisse 4.1. Zonengrenzen § 44 *

1Gebäude auf Grenzen zwischen den Zonen 5a, 4, 3 und 2 dürfen nach den Vorschriften über die An­ ordnung der baulichen Nutzung in der Zone mit der grösseren Geschosszahl erstellt werden; Art und Mass der Grundstücksnutzung werden durch die Zoneneinteilung bestimmt.

2Soweit es zur Vermeidung ungesetzlicher Zustände oder störender Gegensätze nötig ist, muss die Bauweise den Vorschriften der Zone mit der kleineren Geschosszahl angepasst werden. 4.2. Gewässer *

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1.8Art. 7, S. 30.85
Gebäudetiefe≤ 15 mArt. 14, S. 50.80
Fassadenhöhe≤ 18 mArt. 22, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Bettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone 5a

Was gilt in der Zone 5a in Bettingen?
Ausnützungsziffer ≤ 1.8. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bettingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bettingen?
7 Pflichtunterlagen, darunter Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG), Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung), Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate alt. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bettingen ein?
Baugesuche in Bettingen laufen über Online-Baubegehren BS (OBG). Zuständig ist Bau- und Gastgewerbeinspektorat BS (kantonal); kommunale Mitwirkung: Gemeindeverwaltung Bettingen, BGI: Münsterplatz 11, 4001 Basel · Gemeinde: Talweg 2, 4126 Bettingen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone 5a in der BZO Bettingen?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bettingen erwähnen die Zone 5a namentlich, darunter Art. 4, Art. 7, Art. 14. BZO Bettingen lesen →

Weitere Zonen in Bettingen