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Bettingen

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegOnline-Baubegehren BS (OBG)Beleg ↗
Gilt seit04.02.2026
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Basel-Stadt
  1. Hinweise im Gelände§ 91 BPG, § 46 BPV

    Basel-Stadt kennt kein klassisches Baugespann-Obligatorium: Während der Einsprachefrist machen im Regelfall Schilder mit dem Text der öffentlichen Anzeige (oder Profile) im Gelände auf das Vorhaben aufmerksam.

  2. Einreichung

    Online-Baubegehren (OBG); seit Februar 2026 ist das Verfahren vollständig digital möglich, Papier bleibt in der Übergangsphase zulässig.

  3. Anzeige des Baubegehrens§§ 45, 47 BPV

    Anzeige im Kantonsblatt und im Internet; die Gesuchsunterlagen können während der Einsprachefrist beim Bau- und Verkehrsdepartement eingesehen werden.

  4. Einsprache30 Tage§ 48 BPV

    Innert 30 Tagen nach der Anzeige im Kantonsblatt, im Doppel mit Begründung.

  5. Bauentscheid≈ 3 Monate§ 87 BPG

    In der Regel innert drei Monaten; komplizierte Vorhaben (insbesondere mit UVP) in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung.

Frist für den Bauentscheid

In der Regel 3 Monate, bei UVP bis 1 Jahr (§ 87 BPG)

Kleine Vorhaben

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne Anzeige für Vorhaben von geringer Bedeutung (§ 31 BPV); Meldeverfahren mit Anzeige mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn (§ 27 BPV).

Elektronische Eingabe

Online-Baubegehren (OBG) ↗ · Seit Februar 2026 vollständig digital möglich; Übergangsphase mit Papier.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100 · Bau- und Planungsverordnung (BPV), SG 730.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.