Zone Ortskernzone Flecken · Beromünster
Luzern · BFS 1081 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone Ortskernzone Flecken in Beromünster (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bauen
- 041 932 14 14
- bauen@beromuenster.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Beromünster, in denen «Ortskernzone Flecken» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 7
Ortskernzonen
1Als Ortskernzonen werden die Ortskernzone Flecken, die Ortskernumgebungszone und die Ortskernzone Stiftsbereich bezeichnet.
2Als Ortsbild von nationaler Bedeutung gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sind der Flecken, die Ortskernumgebungszone und der Stiftsbereich in ihrer Substanz zu erhalten.
3In der Ortskernzone Flecken und in der Ortskernumgebungszone sind Wohnnutzungen, nicht oder nur mässig störende kleinere und mittlere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Gastgewerbebetriebe sowie öffentliche Nutzungen zulässig. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
4In der Ortskernzone Stiftsbereich sind nur Nutzungen zulässig, die dem historischen Charakter der bestehenden Bauten entsprechen. Umnutzungen sind zulässig, wenn dadurch die äussere Erscheinung und die schützenswerte Substanz des Gebäudes und der Umgebung nicht beeinträchtigt werden. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig. Für Gebäude im Randbereich des Stiftes sind die Nutzungen gemäss Abs. 3 zulässig.
5Entlang der Hauptgasse des Fleckens ist im zur Strasse orientierten Erdgeschoss in der Regel nur eine Nutzung durch Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig. Die bestehenden Wohnungen sind gestattet. Die Fassadengestaltung hat mit den Nutzungen zu korrespondieren.
6Sämtliche Bauvorhaben haben folgenden Anforderungen zu genügen: a) Abstimmung der kubischen und proportionalen Gestaltung sowie der Farb- und Materialwahl auf das historische Ortsbild,
b)Berücksichtigung der ISOS-Schutzziele, c) Erhalt der …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 3, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Beromünster (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Ortskernzone Flecken
Was gilt in der Zone Ortskernzone Flecken in Beromünster?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ortskernzone Flecken einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Beromünster?
Wo reiche ich das Baugesuch in Beromünster ein?
Wo steht die Zone Ortskernzone Flecken in der BZO Beromünster?
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