Zone W1 · Arlesheim
Basel-Landschaft · BFS 2763 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone W1 in Arlesheim (Basel-Landschaft) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.2 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.37, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Gemeinde Arlesheim, Bauverwaltung
- 061 706 95 50
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Arlesheim, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 10
ZONENEINTEILUNG Innerhalb des Siedlungsgebiets sind folgende Zonen festgelegt. Grundnutzungen: • Wohnzone 1-geschossig W1 • Wohnzone 2-geschossig W2 • Wohn- und Geschäftszone 3-geschossig WG3 • Wohn- und Geschäftszone 4-geschossig WG4 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 15 m G1 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G2 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G3a • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 24 m G3b • Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) • Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) • Grünzone • Naturschutzzone • Uferschutzzone 2
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext Überlagernde Zonen und Objekte: • Geschütztes Gebäude • Ortsbildschutzzone • Archäologische Schutzzone • Gefahrenzone • Schutzbepflanzung • Grünvernetzungsachse • Allee / Baumreihe • Aussichtsschutzzone Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 3
Kommentar Reglementstext C WOHNZONEN UND WOHN- UND GESCHÄFTSZONEN
Art. 4BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 12
MAXIMALE NUTZUNGSMASSE IN DEN WUND WG-ZONEN § 4.1 Hauptbauten
1Für Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen gelten folgende Masse: Zone W1 W2 WG3 WG4 max. Vollgeschosszahl 1 2 3 4 max. Wohnungszahl (pro Baukörper) 3 5 frei frei max. Ausnützungsziffer 0.37 0.55 0.78 0.9 min. Grünflächenziffer 0.5 0.5 0.4 0.4 7.5 10.31) 13.5 max. (traufseitige) Fassadenhöhe (m) 6.2 14.61) max. Gebäudehöhe (m) 11.2 11.8 16.5 max. Gebäudelänge (m) 30 30 40 40
2Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. möglich, wenn dadurch keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. ___________________ 1) Bei Gebäuden mit Geschäftsnutzung im Erdgeschoss ist eine Erhöhung der Gebäude- und Fassadenhöhe um max. 0.5 m zulässig, sofern dies zu einer architektonisch befriedigenden Lösung führt. 4
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext § 4.2 Klein- und Anbauten
1Für Klein- und Anbauten gelten folgende Maximalwerte:
Zur Definition von Klein- und Anbauten siehe auch § 40 ZRS und vgl. RBV § 57 IVHB
zu Abs. 4 siehe Anhang II Abb. 12b Überbauungsziffer 7 % (traufseitige) Fassadenhöhe 3.0 m Gebäudehöhe 4.5 m Gebäudelänge frei
2Bei Parzellen, welche kleiner als 500 m2 sind, können in Abweichung von der Überbauungsziffer maximal 35 m2 überbaut werden.
3Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei steilen Hanglagen, Aufschüttungen grösserer Geländewa …
Art. 45BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 42
VEREINFACHTES QUARTIERPLANVERFAHREN § 45.1 Allgemeine Bestimmungen Für Quartierplanungen im vereinfachten Verfahren gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
Abweichungen von der Regelbauweise:
–Höhere Ausnützungsziffer (+8 % relativ)
–Entsprechende Erhöhung der maximalen Wohnungszahl (W1 und W2)
–zusätzliches Vollgeschoss und entsprechende Erhöhung der maximalen Fassadenhöhe bei Realisierung mit Flachdächern
–keine Erhöhung der Grünflächenziffer, um Handlungsspielraum für die Quartierplanung sicherzustellen.
–Keine Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe oder –länge in den Wohnzonen
–Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe in den Gewerbezonen.
Verfahren
a)Quartierplanungen nach vereinfachtem Verfahren sind nur in den Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen, in den entsprechend gekennzeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht sowie in den Gewerbezonen möglich.
b)Die unter § 44 Abs. 2 aufgeführten Kriterien sind zu beachten. Eine hochstehende Bebauungs- und Aussenraumqualität ist sicherzustellen.
c)Die Erschliessung hat gemäss Strassennetzplan zu erfolgen. Auf eine zweckmässige Anbindung der internen Fusswegverbindungen an das Fusswegnetz der Gemeinde ist zu achten. Im Gegensatz zum ordentlichen Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat beim vereinfachten Verfahren die Planung beschliessen (keine Gemeindeversammlung notwendig) 34
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext § 45.2 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen
1Die Mindestfläche für Quartierplanareale beträgt …
Art. 47BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 45
LÄRMEMPFINDLICHKEITSSTUFEN Es gelten folgende Lärmempfindlichkeitsstufen. Bei Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) richtet sich die Lärmempfindlichkeitsstufe nach der Zweckbestimmung: LES II • Wohnzone W1 und W2 • Wohn- und Geschäftszone WG3 und WG4 • Zone mit Quartierplanpflicht • OeWA „Altersheim“ • OeWA „Grünanlage“ • OeWA „Kirchliches Zentrum“ • OeWA „Kindergarten“ • OeWA „Parkplatz“ • OeWA „Reservoir“ • OeWA „Schule, Kindergarten, Pfarrhaus, Spiel und Sport“ • OeWA „Schule, Spiel und Sport“ • OeWA „Spielplatz“ LES III • Gewerbezone G1, G2, G3a und G3b • OeWA „Schwimmbad, Sportanlage, Werkhof, Feuerwehrmagazin“ Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 37
Kommentar Reglementstext
Art. 109BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 19
RBG Bestehende zonenfremde Bauten und Anlagen Bestehende, rechtmässig erstellte, aber zonenfremd gewordene Bauten und Anlagen, namentlich für Dienstleistungen, Industrie und Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 11
Kommentar Reglementstext Gewerbe, dürfen erhalten, angemessen erweitert, umgebaut oder in ihrem Zweck teilweise geändert werden, wenn ihre Einwirkungen auf die Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden. § 11.1 Zone mit Quartierplanpflicht „Bruggweg I“
1Das Gebiet soll ausschliesslich oder überwiegend der Wohnnutzung dienen.
2Neubauten haben in Bezug auf Grösse, Gestaltung und Anordnung auf das bestehende Ensemble (insbesondere die Parkanlage) Rücksicht zu nehmen und dürfen dessen Charakter nicht beeinträchtigen.
3Die bestehende Parkanlage (Bepflanzung, Wegnetz, gestalterische Elemente) ist so weit wie möglich zu schonen, der bestehende Baumbestand ist so weit wie möglich zu erhalten und fachgerecht zu pflegen, sodass der Charakter des Areals bestehen bleibt.
4Es ist das vereinfachte QP-Verfahren zulässig. Es gelten die Maximalmasse der Zone W2. § 11.2 Zone mit Quartierplanpflicht „Bruggweg II“
1Das Gebiet soll ausschliesslich oder überwiegend der Wohnnutzung dienen.
2Neubauten haben in Bezug auf Grösse, Gestaltung und Anordnung auf das bestehende Ensemble (Parkanlage und Gebäude) Rücksicht zu nehmen und dürfen dessen Charakter nicht beeinträchtigen.
3Die bestehende Parkanlage (Bepflanzung, Wegenetz, gestalterische Elemente) ist so weit wie möglich zu schonen, der bestehende Bau …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 47). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 4, S. 12 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.37 | Art. 4, S. 12 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 50 % | Art. 4, S. 12 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6.2 m | Art. 4, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.2 m | Art. 4, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 4, S. 12 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Arlesheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.