Zone WG3 · Arlesheim

Basel-Landschaft · BFS 2763 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone WG3 in Arlesheim (Basel-Landschaft) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.78, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Arlesheim, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 10

ZONENEINTEILUNG Innerhalb des Siedlungsgebiets sind folgende Zonen festgelegt. Grundnutzungen: • Wohnzone 1-geschossig W1 • Wohnzone 2-geschossig W2 • Wohn- und Geschäftszone 3-geschossig WG3 • Wohn- und Geschäftszone 4-geschossig WG4 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 15 m G1 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G2 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G3a • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 24 m G3b • Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) • Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) • Grünzone • Naturschutzzone • Uferschutzzone 2

Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar

Kommentar Reglementstext Überlagernde Zonen und Objekte: • Geschütztes Gebäude • Ortsbildschutzzone • Archäologische Schutzzone • Gefahrenzone • Schutzbepflanzung • Grünvernetzungsachse • Allee / Baumreihe • Aussichtsschutzzone Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 3

Kommentar Reglementstext C WOHNZONEN UND WOHN- UND GESCHÄFTSZONEN

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Art. 4BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 12

MAXIMALE NUTZUNGSMASSE IN DEN WUND WG-ZONEN § 4.1 Hauptbauten

1Für Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen gelten folgende Masse: Zone W1 W2 WG3 WG4 max. Vollgeschosszahl 1 2 3 4 max. Wohnungszahl (pro Baukörper) 3 5 frei frei max. Ausnützungsziffer 0.37 0.55 0.78 0.9 min. Grünflächenziffer 0.5 0.5 0.4 0.4 7.5 10.31) 13.5 max. (traufseitige) Fassadenhöhe (m) 6.2 14.61) max. Gebäudehöhe (m) 11.2 11.8 16.5 max. Gebäudelänge (m) 30 30 40 40

2Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. möglich, wenn dadurch keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. ___________________ 1) Bei Gebäuden mit Geschäftsnutzung im Erdgeschoss ist eine Erhöhung der Gebäude- und Fassadenhöhe um max. 0.5 m zulässig, sofern dies zu einer architektonisch befriedigenden Lösung führt. 4

Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar

Kommentar Reglementstext § 4.2 Klein- und Anbauten

1Für Klein- und Anbauten gelten folgende Maximalwerte:

Zur Definition von Klein- und Anbauten siehe auch § 40 ZRS und vgl. RBV § 57 IVHB

zu Abs. 4 siehe Anhang II Abb. 12b Überbauungsziffer 7 % (traufseitige) Fassadenhöhe 3.0 m Gebäudehöhe 4.5 m Gebäudelänge frei

2Bei Parzellen, welche kleiner als 500 m2 sind, können in Abweichung von der Überbauungsziffer maximal 35 m2 überbaut werden.

3Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei steilen Hanglagen, Aufschüttungen grösserer Geländewa …

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Art. 45BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 42

VEREINFACHTES QUARTIERPLANVERFAHREN § 45.1 Allgemeine Bestimmungen Für Quartierplanungen im vereinfachten Verfahren gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

Abweichungen von der Regelbauweise:

–Höhere Ausnützungsziffer (+8 % relativ)

–Entsprechende Erhöhung der maximalen Wohnungszahl (W1 und W2)

–zusätzliches Vollgeschoss und entsprechende Erhöhung der maximalen Fassadenhöhe bei Realisierung mit Flachdächern

–keine Erhöhung der Grünflächenziffer, um Handlungsspielraum für die Quartierplanung sicherzustellen.

–Keine Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe oder –länge in den Wohnzonen

–Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe in den Gewerbezonen.

Verfahren

a)Quartierplanungen nach vereinfachtem Verfahren sind nur in den Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen, in den entsprechend gekennzeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht sowie in den Gewerbezonen möglich.

b)Die unter § 44 Abs. 2 aufgeführten Kriterien sind zu beachten. Eine hochstehende Bebauungs- und Aussenraumqualität ist sicherzustellen.

c)Die Erschliessung hat gemäss Strassennetzplan zu erfolgen. Auf eine zweckmässige Anbindung der internen Fusswegverbindungen an das Fusswegnetz der Gemeinde ist zu achten. Im Gegensatz zum ordentlichen Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat beim vereinfachten Verfahren die Planung beschliessen (keine Gemeindeversammlung notwendig) 34

Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar

Kommentar Reglementstext § 45.2 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen

1Die Mindestfläche für Quartierplanareale beträgt …

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Art. 47BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 45

LÄRMEMPFINDLICHKEITSSTUFEN Es gelten folgende Lärmempfindlichkeitsstufen. Bei Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) richtet sich die Lärmempfindlichkeitsstufe nach der Zweckbestimmung: LES II • Wohnzone W1 und W2 • Wohn- und Geschäftszone WG3 und WG4 • Zone mit Quartierplanpflicht • OeWA „Altersheim“ • OeWA „Grünanlage“ • OeWA „Kirchliches Zentrum“ • OeWA „Kindergarten“ • OeWA „Parkplatz“ • OeWA „Reservoir“ • OeWA „Schule, Kindergarten, Pfarrhaus, Spiel und Sport“ • OeWA „Schule, Spiel und Sport“ • OeWA „Spielplatz“ LES III • Gewerbezone G1, G2, G3a und G3b • OeWA „Schwimmbad, Sportanlage, Werkhof, Feuerwehrmagazin“ Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 37

Kommentar Reglementstext

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 47). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 4, S. 120.95
Ausnützungsziffer≤ 0.78Art. 4, S. 120.95
Grünflächenziffer≥ 40 %Art. 4, S. 120.95
Fassadenhöhe≤ 10.3 mArt. 4, S. 120.85
Gebäudehöhe≤ 14.6 mArt. 45.2, S. 420.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 4, S. 120.95

Extrahiert aus der BZO Arlesheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG3

Was gilt in der Zone WG3 in Arlesheim?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.78, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Arlesheim erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Arlesheim: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.6 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Arlesheim?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Arlesheim ein?
Baugesuche in Arlesheim laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Gemeinde Arlesheim, Bauverwaltung, Domplatz 8, 4144 Arlesheim. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG3 in der BZO Arlesheim?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Arlesheim erwähnen die Zone WG3 namentlich, darunter Art. 3, Art. 4, Art. 45. BZO Arlesheim lesen →

Weitere Zonen in Arlesheim