Zone G1 · Arlesheim
Basel-Landschaft · BFS 2763 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone G1 in Arlesheim (Basel-Landschaft) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Gemeinde Arlesheim, Bauverwaltung
- 061 706 95 50
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Arlesheim, in denen «G1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 10
ZONENEINTEILUNG Innerhalb des Siedlungsgebiets sind folgende Zonen festgelegt. Grundnutzungen: • Wohnzone 1-geschossig W1 • Wohnzone 2-geschossig W2 • Wohn- und Geschäftszone 3-geschossig WG3 • Wohn- und Geschäftszone 4-geschossig WG4 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 15 m G1 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G2 • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 18 m G3a • Gewerbezone mit Gebäudehöhe 24 m G3b • Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) • Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) • Grünzone • Naturschutzzone • Uferschutzzone 2
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext Überlagernde Zonen und Objekte: • Geschütztes Gebäude • Ortsbildschutzzone • Archäologische Schutzzone • Gefahrenzone • Schutzbepflanzung • Grünvernetzungsachse • Allee / Baumreihe • Aussichtsschutzzone Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 3
Kommentar Reglementstext C WOHNZONEN UND WOHN- UND GESCHÄFTSZONEN
Art. 6BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 17
MAXIMALE NUTZUNGSMASSE IN DER GEWERBEZONE G
1Für Gewerbezonen gelten folgende Masse:
In den Gewerbezonen ist das vereinfachte Quartierplanverfahren anwendbar (siehe § 45).
Die Gemeinde möchte neue Verkaufseinheiten grundsätzlich im Ortskern ansiedeln. Quartierplanungen für neue Verkaufseinheiten > 500 m2 werden in der Gewerbezone daher nicht unterstützt. Zone
G1 G2 G3a G3b min. Grünflächenziffer
0.1 0.1 0.1 0.1 max. Gebäudehöhe (m) 15 18 18 24
2Sind einzelne erhöhte Bauteile aus technischen und betrieblichen Gründen erforderlich, so können sie die zulässige Gebäudehöhe überschreiten.
3Gestützt auf § 7 RBV kann der Gemeinderat bei vorbestandenen Bauten hinsichtlich Umgebungsgestaltung und Anordnung der Parkierung bei der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen beantragen.
4Bei Umbauten sowie baulichen Ergänzungen vorbestandener Betriebe sind Umgebungsgestaltungsmassnahmen anteilsmässig zu realisieren.
Art. 45BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 42
VEREINFACHTES QUARTIERPLANVERFAHREN § 45.1 Allgemeine Bestimmungen Für Quartierplanungen im vereinfachten Verfahren gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
Abweichungen von der Regelbauweise:
–Höhere Ausnützungsziffer (+8 % relativ)
–Entsprechende Erhöhung der maximalen Wohnungszahl (W1 und W2)
–zusätzliches Vollgeschoss und entsprechende Erhöhung der maximalen Fassadenhöhe bei Realisierung mit Flachdächern
–keine Erhöhung der Grünflächenziffer, um Handlungsspielraum für die Quartierplanung sicherzustellen.
–Keine Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe oder –länge in den Wohnzonen
–Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe in den Gewerbezonen.
Verfahren
a)Quartierplanungen nach vereinfachtem Verfahren sind nur in den Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen, in den entsprechend gekennzeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht sowie in den Gewerbezonen möglich.
b)Die unter § 44 Abs. 2 aufgeführten Kriterien sind zu beachten. Eine hochstehende Bebauungs- und Aussenraumqualität ist sicherzustellen.
c)Die Erschliessung hat gemäss Strassennetzplan zu erfolgen. Auf eine zweckmässige Anbindung der internen Fusswegverbindungen an das Fusswegnetz der Gemeinde ist zu achten. Im Gegensatz zum ordentlichen Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat beim vereinfachten Verfahren die Planung beschliessen (keine Gemeindeversammlung notwendig) 34
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext § 45.2 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen
1Die Mindestfläche für Quartierplanareale beträgt …
Art. 47BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 45
LÄRMEMPFINDLICHKEITSSTUFEN Es gelten folgende Lärmempfindlichkeitsstufen. Bei Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) richtet sich die Lärmempfindlichkeitsstufe nach der Zweckbestimmung: LES II • Wohnzone W1 und W2 • Wohn- und Geschäftszone WG3 und WG4 • Zone mit Quartierplanpflicht • OeWA „Altersheim“ • OeWA „Grünanlage“ • OeWA „Kirchliches Zentrum“ • OeWA „Kindergarten“ • OeWA „Parkplatz“ • OeWA „Reservoir“ • OeWA „Schule, Kindergarten, Pfarrhaus, Spiel und Sport“ • OeWA „Schule, Spiel und Sport“ • OeWA „Spielplatz“ LES III • Gewerbezone G1, G2, G3a und G3b • OeWA „Schwimmbad, Sportanlage, Werkhof, Feuerwehrmagazin“ Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 37
Kommentar Reglementstext
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 47). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 6, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 15 m | Art. 6, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Arlesheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.