Zone H1a · Altendorf
Schwyz · BFS 1341 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone H1a in Altendorf (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 13 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Projektpläne Massstab 1:100
- Situationsplan/amtlicher Kataster Massstab 1:500
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Zwei komplette Papierdossiers einreichen
- Registrierung via eBau vor Einreichung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung. Eine Dauer der öffentlichen Auflage wird auf der Seite nicht beziffert.
- Gebühren: Die Gemeinde erteilt die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung. Keine Beträge publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt · Hochbau
- 055 451 77 33
- bauamt@altendorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Altendorf, in denen «H1a» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 34BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 13
17. Firsthohe
1Die erlaubte Firsthohe wird durch die Zonenordnung festgelegt.
2Als Firsthohe gilt das Mass vom ausgemittelten, gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum hochsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses.
3Bei in der Hohe gestaffelten Bauten wird die Firsthohe jedes Baukorpers gesondert bestimmt.
4Bei Bauten in Hanglagen mit mehr als 20% Neigung darf, mit Ausnahme der Landhauszone 2, Hohgaden, die zonengemasse Gebaude- und Firsthohe auf der talseitigen Fassade um 10% uberschritten werden. 13 IV. Zonenvorschriften Art. 35 1 Das Gebiet der Gemeinde Altendorf wird in folgende Zonen eingeteilt: 1- zoneneinteiiung A. Bauzonen a) L1 b) L2 c) W2 d) W3 e) W4 f) WG3 WG4 g) h) s i) K k) G1 I) G2 m) E n) I P) GB q) H1a, H1b, H2 Landhauszone 1 Landhauszone 2 Wohnzone 2 Geschosse Wohnzone 3 Geschosse Wohnzone 4 Geschosse Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse Seestattzone Kernzone Gewerbezone 1 Gewerbezone 2 Zone Etzelwerk Industriezone Gartenbauzone Hafenzone 1a, 1b und 2 Zone fur offentliche Bauten und Anlagen OE r) s) IPS Intensiverholungszone Park am See B. Nichtbauzonen t) Landwirtschaftszone u) Rebbauzone LW RB C. Schutzzonen und Schutzobjekte v) Gemass Schutzzonenplan D. Ubrige Gebiete w) Obriges Gemeindegebiet x) Reservegebiet UE R 2. Zonendarstellung Die verschiedenen Zonen sind in den folgenden Planen dargestellt: Zonenplan M. 1:2000 A Bauzonen Landwirtschafts- und Schutzzonenplan M. 1:5000 B Nichtbauzonen C Schutzzonen und Schutzobjekte D Ubrige Gebiete
1Anderungen vom Regierungsrat …
Art. 46BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 16
1In der Hafenzone 1a (H1a; Seestatt-West) ist die Errichtung Oder 11-Hafenzonen H1 f H2 Anderung von Anlagen, die ausschliesslich dem Betrieb des Bootshafens dienen, gestattet. Die Errichtung von Bauten ist untersagt.
2In der Hafenzone 1b (H1b; Seestatt-Ost) sind die Errichtung von Bauten mit einer maximalen Gebaudehohe von 3 m ab gewachsenem Terrain und von Anlagen sowie die Anderung von Bauten und Anlagen gestattet, sofern sie ausschliesslich dem Betrieb des Bootshafens die nen.
3Die Hafenzone 2 ist fur Bauten und Anlagen sowie den Betrieb der Schiffswerft bestimmt.
4Fur die Hafenzonen 1 und 2 sind im Ubrigen die kantonalen Vor schriften einzuhalten. 16
Art. 48BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 24
13. Tabelle der Grundmasse In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Uberbauungsmasse L1 L2 W2 W3 W4 WG3 WG4 S
K I G1 I G2 I E Zone I I GB I H1a I H1b H2 OE
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
Vollgeschosszahl Einzelbauweise 1 2 3 3 3 5 2 4 4 verdichtet 1 2 3 3 3 5 2 4 4 Ausnutzungsziffer Einzelbauweise 0.43 0.6 0.23 0.36 0.7 0.8 0.9 verdichtet 0.45 0.63 Gestaltungsplan 0.48 0.66 0.8 0.9 1.0 Gebaudehohe m Einzelbauweise 10 10 15 5.5 7 7 13 11 13 10 15 verdichtet 7 10 Gestaltungsplan 13 10 5.5 7 7 15 13 15 15 Bauweise often x x x x x x x x x x verdichtet x x geschlossen x x Grenzabstand m kleiner 50 % der Gebaudehohe jedoch mindestens 4 m 6 5 50 % der Gebaudehohe jedoch mindestens 3 m 70 % der Gebaudehohe jedoch mindestens 6 m 8 7 grosser Gebaudelange 30 40 50 20 25 50 50 Firsthohe Einzeluberbauung verdichtet 11 13 15 8 10 16 14 16 18 13 18 11 13 Mehrlangenzuschlag x x x x x Empfindlichkeitsstufe II II III IV IV III Legende:
–Keine Einschrankung x kommt zur Anwendung 24 Inhaltsverzeichnis I. Zweck und Geltungsbereich
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 48, S. 24 | 0.75 |
| Firsthöhe | ≤ 13 m | Art. 48, S. 24 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Altendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.