Art. 46
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 16 · Original-PDF
1In der Hafenzone 1a (H1a; Seestatt-West) ist die Errichtung Oder 11-Hafenzonen H1 f H2 Anderung von Anlagen, die ausschliesslich dem Betrieb des Bootshafens dienen, gestattet. Die Errichtung von Bauten ist untersagt.
2In der Hafenzone 1b (H1b; Seestatt-Ost) sind die Errichtung von Bauten mit einer maximalen Gebaudehohe von 3 m ab gewachsenem Terrain und von Anlagen sowie die Anderung von Bauten und Anlagen gestattet, sofern sie ausschliesslich dem Betrieb des Bootshafens die nen.
3Die Hafenzone 2 ist fur Bauten und Anlagen sowie den Betrieb der Schiffswerft bestimmt.
4Fur die Hafenzonen 1 und 2 sind im Ubrigen die kantonalen Vor schriften einzuhalten. 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.