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Unterlagen für eine Anlage in Zofingen

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Zofingen braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Zofingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Aktueller Situations-/Katasterplan (1:500 oder 1:1000) aus geoPro Suisse oder AGIS; eine Beglaubigung ist nur auf Verlangen notwendig.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Die Baueingabe erfolgt digital über das kantonale eBau-Portal (Registrierung via Smart Service Portal); zusätzlich ist das Gesuch im Doppel in Papierform mit allseitig unterzeichneten Plänen (oder Unterschriftenblatt) bei der Bauverwaltung einzureichen. Bearbeitung erst nach komplettem Eingang beider Formen.

  • Der amtliche Grundbuchauszug wird durch die Bauverwaltung direkt organisiert und muss nicht durch die Gesuchstellenden beschafft werden.

  • Ausnützungsziffer-Berechnung mit nachprüfbarem Schemaplan sowie kubische Berechnung mit nachprüfbarem Schema.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: ab 6 Wohnungen

    Für Neubauten mit Wohnen oder Wohn-Nutzungsänderungen ab 6 Wohnungen: separater Wohnungsspiegel mit Zimmerzahl, Wohnfläche, Stockwerk und Lage der Wohnung ab Hauseingang.

  • Nur wenn: Bei gewerblichen Betrieben

    Bei gewerblichen Betrieben ist ein Betriebskonzept (z.B. Arbeitsplätze, Öffnungszeiten, Sanitäranlagen) inkl. Planunterlagen einzureichen.

  • Nur wenn: In Reihen- und Mehrfamilienhäusern

    In Reihen- und Mehrfamilienhäusern ist der Schallschutznachweis für Trennbauteile (Wände, Decken) zu erbringen; bei lärmerzeugenden Anlagen zusätzlich IGW-Nachweis, bei Wärmepumpen Lärmschutznachweis 'Cercle Bruit'.

  • Nur wenn: in der Altstadtzone (A), Neuquartierzone (N) und Umgebungsschutzzone (US)

    Baugesuche in der Altstadtzone (A), Neuquartierzone (N) und Umgebungsschutzzone (US) sind der Stadtbildkommission zur Stellungnahme zu unterbreiten; Kontaktaufnahme vor Projektierung empfohlen.

  • Nur wenn: Im vereinfachten Verfahren

    Im vereinfachten Verfahren sind die Baugesuchspläne vor der Eingabe von den direkt anstossenden Eigentümern mittels Formular 'Zustimmung vereinfachtes Baubewilligungsverfahren' unterzeichnen zu lassen (www.zofingen.ch/services/online-schalter.html/224/product/439).

Einreichen

Baugesuche in Zofingen laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Bauverwaltung / Hochbau, Alte Kanzlei, Vordere Hauptgasse 74, Postfach, 4800 Zofingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Zofingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Zofingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.