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Unterlagen für einen Umbau in Winkel

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Winkel braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Winkel, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit rot eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung (4-fach); Bezugsquelle: Nachführungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG, Bülach.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Baugesuchformular, Katasterplan, Grundriss-/Schnitt-/Fassaden- und Umgebungspläne, Ausnutzungsberechnung, Kanalisationseingabe und Wasseranschlussgesuch je 4-fach; GWR-Formular und Grundbuchauszug je 1-fach. Für das kantonale Verfahren wird ein zusätzliches vollständiges Exemplar benötigt.

  • Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate (1-fach); Bezug beim Notariat und Grundbuchamt Bülach.

  • Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein; bei Miteigentum Einverständnis aller Grundeigentümer mit Original-Unterschrift.

  • Mit dem Baugesuch ist in der Regel das Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas 4-fach einzureichen.

  • Spätestens vor Baufreigabe: Luftschutzeingabe beim Kontrollorgan baulicher Zivilschutz, Nachweis der energetischen Massnahmen (2-fach), Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: je nach Vorhaben

    Je nach Bauvorhaben/Situation zusätzlich: Angabe der Baukosten, Prospektunterlagen/Fotos, Begründung für Ausnahmegesuche, schriftliches Näher-/Grenzbaurecht der Nachbarn.

  • Nur wenn: Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen

    Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen ist deren Zustand bis zur öffentlichen Kanalisation mittels Kanal-TV zu prüfen (Spülen + Aufnahme) und der Bauabteilung vor Baubeginn zuzustellen; Prüfung nötig, wenn die letzte Zustandserfassung über 10 Jahre zurückliegt oder die Bausumme über CHF 100'000 liegt.

  • Nur wenn: Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit

    Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit durch ein geologisches Gutachten (ausgewiesener Geologe, i.d.R. mit Versickerungsversuchen) zu belegen; Kanalisationsplan 1:100/1:200 4-fach auf aktuellem Werkleitungskataster, Retentions-/Drosselungsberechnung 1-fach.

Einreichen

Baugesuche in Winkel laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Winkel entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Winkel; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.