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Unterlagen für einen Neubau in Winkel
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Winkel braucht 18 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Winkel, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit rot eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung (4-fach); Bezugsquelle: Nachführungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG, Bülach.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Baugesuchformular, Katasterplan, Grundriss-/Schnitt-/Fassaden- und Umgebungspläne, Ausnutzungsberechnung, Kanalisationseingabe und Wasseranschlussgesuch je 4-fach; GWR-Formular und Grundbuchauszug je 1-fach. Für das kantonale Verfahren wird ein zusätzliches vollständiges Exemplar benötigt.
Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate (1-fach); Bezug beim Notariat und Grundbuchamt Bülach.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein; bei Miteigentum Einverständnis aller Grundeigentümer mit Original-Unterschrift.
Mit dem Baugesuch ist in der Regel das Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas 4-fach einzureichen.
Spätestens vor Baufreigabe: Luftschutzeingabe beim Kontrollorgan baulicher Zivilschutz, Nachweis der energetischen Massnahmen (2-fach), Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3
Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
§ 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH
Nur wenn: je nach Vorhaben
Je nach Bauvorhaben/Situation zusätzlich: Angabe der Baukosten, Prospektunterlagen/Fotos, Begründung für Ausnahmegesuche, schriftliches Näher-/Grenzbaurecht der Nachbarn.
Nur wenn: Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen
Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen ist deren Zustand bis zur öffentlichen Kanalisation mittels Kanal-TV zu prüfen (Spülen + Aufnahme) und der Bauabteilung vor Baubeginn zuzustellen; Prüfung nötig, wenn die letzte Zustandserfassung über 10 Jahre zurückliegt oder die Bausumme über CHF 100'000 liegt.
Nur wenn: Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit
Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit durch ein geologisches Gutachten (ausgewiesener Geologe, i.d.R. mit Versickerungsversuchen) zu belegen; Kanalisationsplan 1:100/1:200 4-fach auf aktuellem Werkleitungskataster, Retentions-/Drosselungsberechnung 1-fach.
Einreichen
Baugesuche in Winkel laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Winkel entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Winkel; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.