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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Winkel

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Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Winkel braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Winkel, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit rot eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung (4-fach); Bezugsquelle: Nachführungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG, Bülach.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Baugesuchformular, Katasterplan, Grundriss-/Schnitt-/Fassaden- und Umgebungspläne, Ausnutzungsberechnung, Kanalisationseingabe und Wasseranschlussgesuch je 4-fach; GWR-Formular und Grundbuchauszug je 1-fach. Für das kantonale Verfahren wird ein zusätzliches vollständiges Exemplar benötigt.

  • Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate (1-fach); Bezug beim Notariat und Grundbuchamt Bülach.

  • Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein; bei Miteigentum Einverständnis aller Grundeigentümer mit Original-Unterschrift.

  • Mit dem Baugesuch ist in der Regel das Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas 4-fach einzureichen.

  • Spätestens vor Baufreigabe: Luftschutzeingabe beim Kontrollorgan baulicher Zivilschutz, Nachweis der energetischen Massnahmen (2-fach), Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: je nach Vorhaben

    Je nach Bauvorhaben/Situation zusätzlich: Angabe der Baukosten, Prospektunterlagen/Fotos, Begründung für Ausnahmegesuche, schriftliches Näher-/Grenzbaurecht der Nachbarn.

  • Nur wenn: Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen

    Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen ist deren Zustand bis zur öffentlichen Kanalisation mittels Kanal-TV zu prüfen (Spülen + Aufnahme) und der Bauabteilung vor Baubeginn zuzustellen; Prüfung nötig, wenn die letzte Zustandserfassung über 10 Jahre zurückliegt oder die Bausumme über CHF 100'000 liegt.

  • Nur wenn: Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit

    Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit durch ein geologisches Gutachten (ausgewiesener Geologe, i.d.R. mit Versickerungsversuchen) zu belegen; Kanalisationsplan 1:100/1:200 4-fach auf aktuellem Werkleitungskataster, Retentions-/Drosselungsberechnung 1-fach.

Einreichen

Baugesuche in Winkel laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Winkel entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Winkel; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.