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Unterlagen für eine Zweckänderung in Weisslingen
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Weisslingen braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Weisslingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Aktuelle Kopie des Grundbuchplanes mit rechtsgültiger Unterschrift des Nachführungsgeometers (Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf), nicht älter als drei Monate. Baulinien sowie Stellung und Abstände der projektierten Bauten zu Grenzen und Nachbarbauten sind einzuzeichnen und zu vermassen (bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb).
Projektpläne im Massstab 1:100 mit Titel, Gesuchsteller, Objekt, Adresse, Vorhaben, Massstab, Datum, allen Unterschriften und Vermassung (Abmessungen und Koten); Änderungen farblich: bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb. Bei Umbauten ist der Zustand vor dem Umbau darzustellen, Fassadenpläne mit gewachsenem und neuem Terrain bis zur Grundstücksgrenze.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Es ist ein aktueller Grundbuchauszug einzureichen, nicht älter als drei Monate (Bezug: Notariat und Grundbuchamt Illnau).
Die Unterlagen sind mit qualifizierter digitaler Unterschrift einzureichen; alternativ ist das Unterschriftenblatt im Original per Post nachzusenden.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei allen Neu- und Erweiterungsbauten
In Weisslingen gilt die Baumassenziffer: Bei allen Neu- und Erweiterungsbauten sind nachvollziehbare Baumassenberechnungen mit Schemaplan beizulegen; bei Erweiterungsbauten getrennt nach bestehendem und neuem Bestand.
Mit der Baueingabe ist das Kanalisationsgesuch mit Plan per eBaugesucheZH einzureichen; das kommunale Gesuchsformular ist unter www.weisslingen.ch oder beim Bauamt erhältlich.
Mit der Baueingabe ist das Wasseranschlussgesuch per eBaugesucheZH einzureichen; das kommunale Gesuchsformular ist unter www.weisslingen.ch oder beim Bauamt erhältlich.
Das Baugespann ist spätestens am Vortag der öffentlichen Bekanntmachung zu stellen und darf während der Auflagefrist von 20 Tagen ab Publikation (auf Ersuchen der Baubehörde bis zum Entscheid) nicht entfernt werden. Vorhaben im Anzeigeverfahren müssen nicht ausgesteckt werden.
Einreichen
Baugesuche in Weisslingen laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bau und Infrastruktur (Hochbau), Fachstelle Baubewilligungen, Dorfstrasse 40, Postfach 218, 8484 Weisslingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Weisslingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Weisslingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.