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Unterlagen für einen Abbruch in Weisslingen
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Weisslingen braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Weisslingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Projektpläne im Massstab 1:100 mit Titel, Gesuchsteller, Objekt, Adresse, Vorhaben, Massstab, Datum, allen Unterschriften und Vermassung (Abmessungen und Koten); Änderungen farblich: bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb. Bei Umbauten ist der Zustand vor dem Umbau darzustellen, Fassadenpläne mit gewachsenem und neuem Terrain bis zur Grundstücksgrenze.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Es ist ein aktueller Grundbuchauszug einzureichen, nicht älter als drei Monate (Bezug: Notariat und Grundbuchamt Illnau).
Die Unterlagen sind mit qualifizierter digitaler Unterschrift einzureichen; alternativ ist das Unterschriftenblatt im Original per Post nachzusenden.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1
Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3
Mit der Baueingabe ist das Wasseranschlussgesuch per eBaugesucheZH einzureichen; das kommunale Gesuchsformular ist unter www.weisslingen.ch oder beim Bauamt erhältlich.
Das Baugespann ist spätestens am Vortag der öffentlichen Bekanntmachung zu stellen und darf während der Auflagefrist von 20 Tagen ab Publikation (auf Ersuchen der Baubehörde bis zum Entscheid) nicht entfernt werden. Vorhaben im Anzeigeverfahren müssen nicht ausgesteckt werden.
Einreichen
Baugesuche in Weisslingen laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bau und Infrastruktur (Hochbau), Fachstelle Baubewilligungen, Dorfstrasse 40, Postfach 218, 8484 Weisslingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Weisslingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Weisslingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.