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Unterlagen für eine Anlage in Stallikon

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Stallikon braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Stallikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Pläne für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind 3-fach, im ordentlichen Verfahren 5-fach einzureichen; alle Pläne müssen unterschrieben sein. (Galt für die Papier-Eingabe bis 31.12.2025.)

  • Katasterpläne sind beim Ingenieurbüro Frick + Partner, 8134 Adliswil (info@geoalbis.ch) zu beziehen; Bauvorhaben massstabsgetreu eintragen, Längen, Breiten, Grenz- und evtl. Baulinienabstände vermassen.

  • Projektpläne M 1:100 (für Klein-/Umbauten mit Zustimmung der Baubehörde auch 1:50); aus Fassaden- und Schnittplänen müssen alte und neue Terrainhöhen sowie der Anschluss an Nachbargrundstücke ersichtlich sein; Umgebungsplan gemäss § 238a PBG zusammen mit den Projektplänen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren

    Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren ist der Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Schlieren (schlieren@notariate.zh.ch) zu beziehen.

Einreichen

Baugesuche in Stallikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Stallikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Stallikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.