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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Stallikon

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Stallikon braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Stallikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Pläne für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind 3-fach, im ordentlichen Verfahren 5-fach einzureichen; alle Pläne müssen unterschrieben sein. (Galt für die Papier-Eingabe bis 31.12.2025.)

  • Katasterpläne sind beim Ingenieurbüro Frick + Partner, 8134 Adliswil (info@geoalbis.ch) zu beziehen; Bauvorhaben massstabsgetreu eintragen, Längen, Breiten, Grenz- und evtl. Baulinienabstände vermassen.

  • Projektpläne M 1:100 (für Klein-/Umbauten mit Zustimmung der Baubehörde auch 1:50); aus Fassaden- und Schnittplänen müssen alte und neue Terrainhöhen sowie der Anschluss an Nachbargrundstücke ersichtlich sein; Umgebungsplan gemäss § 238a PBG zusammen mit den Projektplänen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Konkretisierung: Nachweis Wärmedämmung (§ 239 PBG) und Nachweis des genügenden Schallschutzes (SIA 181, private Kontrolle zu benennen) sind vor Baubeginn einzureichen.

  • Auf den Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. bei Gesuchseinreichung sind am Ort der vorgesehenen Baute Profile zu stellen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren

    Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren ist der Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Schlieren (schlieren@notariate.zh.ch) zu beziehen.

  • Wasseranschluss M 1:100 mit kommunalem Formular 'Wasseranschlussgesuch'; Hauszuleitung auf Situationsplan mit Werkleitungen Wasser, Entnahmestelle mit dem Brunnenmeister definieren, Verteilbatterie-Standort im Kellergrundriss, Belastungswerte mit Formular LU-Berechnung.

  • Nur wenn: bei einem Aushubvolumen über 25'000 m³

    Gemäss Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung (BTV, 1. Juli 2021) ist bei einem Aushubvolumen über 25'000 m³ ein Transportkonzept einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Stallikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Stallikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Stallikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.