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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Solothurn

Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Solothurn braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Solothurn, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

  • Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.

    Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV

  • Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.

    Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV

  • Beglaubigte Grundbuchsituationspläne müssen zusätzlich ins Gesuchs-Portal eBauSO hochgeladen werden; Bezug beim Nachführungsgeometer Emch+Berger AG Vermessungen, Schöngrünstrasse 35, 4500 Solothurn (032 624 48 48).

  • Plandarstellungen haben sich nach Norm SIA 400 zu richten. Bei Veränderungen: bleibende Bauteile neutral/schwarz/grau, abzubrechende gelb, neue rot. Bei zusammengebauten Gebäuden sind die Anschlussparteien in den Fassadenplänen anzugeben.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Hinweis: Soweit erforderlich: Angaben über Geschossflächen-, Baumassen-, Überbauungs- und Grünflächenziffer.

    Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.

    § 5 Abs. 1 Bst. h KBV

  • Hinweis: Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung ein Baugespann zu errichten.

    Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.

    § 7 Abs. 1 KBV

  • Seit November 2024 erfolgt die Baueingabe elektronisch über my.so.ch (Gesuchs-Portal eBauSO); das im Portal generierte Unterschriftenblatt ist in Papierform per Post an die Abteilung Bau und Umwelt, Bauinspektorat, einzureichen.

  • Formell gilt das Baugesuch erst als gültig, wenn ein vollständiger Eigentumsnachweis vorliegt.

  • Berechnungen der oberirdischen Geschossflächenziffer (GFZo), Ausnützungsziffer (AZ) und Grünflächenziffer (GZ) sind hochzuladen.

  • Für Neu-, An- und Aufbauten sind auf den Zeitpunkt der Baupublikation hin Baugespanne (Profile) gemäss § 7 KBV zu errichten; das Niveau des Erdgeschosses muss aus dem Baugespann ersichtlich sein.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Bauten mit mehr als vier Vollgeschossen sowie bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.

    Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. k und § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 KBV

  • Nur wenn: Energietechnischer Massnahmennachweis bei Gebäuden.

    Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. l KBV

  • Nur wenn: Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.

    Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).

    § 5 Abs. 1 Bst. m i.V.m. § 58 Abs. 1 KBV

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Erschliessung und Parkierung sowie Parkplatznachweis nach § 42 KBV und dem städtischen Reglement über Parkplätze und Motorfahrzeuge.

  • Für schriftliche Zustimmungen der Nachbarn besteht ein städtisches Formular, das mit allfälligen Beilagen zusätzlich ins Gesuchs-Portal eBauSO hochzuladen ist.

  • Kanalfernsehaufnahmen können verlangt werden bei Abwasseranlagen älter als 60 Jahre, Baukosten über CHF 100'000 oder wenn neue Sanitäranlagen/Abwasserleitungen Teil des Gesuchs sind.

  • Nur wenn: Bei Gastronomiebetrieben

    Bei Gastronomiebetrieben (§ 4 WAG): Plangrundlagen mit Kunden-/Personaltoiletten, Möblierung, Lager-/Kühl-/Nebenräumen, Arbeitsflächen, Lüftungen; vollständiges Betriebskonzept (Angebot, Sitzplätze innen/aussen, Musik, Öffnungszeiten); Brandschutzbewilligungsgesuch; optional Plan Aussenwirtschaft (ca. 1:250–1:100); Lärmgutachten bei Öffnungszeiten nach 00.30 Uhr; ggf. AWA-Formulare und Fumoir-Gesuch an das Gesundheitsamt.

Einreichen

Baugesuche in Solothurn laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Stadtbauamt, Abteilung Bau und Umwelt · Bereich Bauinspektorat, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Solothurn entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Solothurn; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.