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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Seuzach
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Seuzach braucht 14 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Seuzach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Situationsplan in Form eines aktuellen Katasterplans 1:500 vom Grundbuchgeometer (Vermessungsbüro Ingesa AG, Florahof 5a, 8353 Elgg), 3-fach; alternativ ein anderer vom Geometer verifizierter Plan mit gleichem Inhalt und Massstab.
Mit dem Baugesuch ist ein Plan über die Liegenschaftenentwässerung 1:500 (noch ohne gebäudeinterne Leitungen) 1-fach einzureichen; das detaillierte Kanalanschlussgesuch folgt vor Baufreigabe an die Ingesa AG Seuzach.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Das Baugesuch ist in mindestens dreifacher Ausführung bei der Abteilung Hochbau (Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich digital an hochbau@seuzach.ch zu senden.
Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug (1-fach) beizulegen, zu beziehen beim Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur.
Berechnung der Baumassenziffer mit nachvollziehbarem Schema, 2-fach. Die Gemeinde publiziert dazu einen eigenen Leitfaden Baumassenziffer (https://www.seuzach.ch/publikationen/304648).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei Neu- und Erweiterungsbauten
Bei Neu- und Erweiterungsbauten ist ein Leitungskatasterplan 2-fach einzureichen; Leitungskataster Wasser/Abwasser wird von der Ingesa AG Elgg geführt.
Nur wenn: Bei Neu- und Anbauten an Hanglage
Bei Neu- und Anbauten an Hanglage ist zusätzlich ein Katasterplan mit Höhenkurven einzureichen (bezogen auf das kommunale Höhenfixpunktnetz, Äquidistanz 0,5 m), 1-fach.
Nur wenn: Im ordentlichen Verfahren
Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; das Baugespann muss mindestens während der 20-tägigen Auflagefrist stehen bleiben (Empfehlung: bis zur Rechtskraft).
Nur wenn: Werden Grenzabstände unterschritten
Werden Grenzabstände unterschritten, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen und mit dem Baugesuch einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Seuzach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seuzach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seuzach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.