baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch
Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Seuzach
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Seuzach braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Seuzach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Situationsplan in Form eines aktuellen Katasterplans 1:500 vom Grundbuchgeometer (Vermessungsbüro Ingesa AG, Florahof 5a, 8353 Elgg), 3-fach; alternativ ein anderer vom Geometer verifizierter Plan mit gleichem Inhalt und Massstab.
Mit dem Baugesuch ist ein Plan über die Liegenschaftenentwässerung 1:500 (noch ohne gebäudeinterne Leitungen) 1-fach einzureichen; das detaillierte Kanalanschlussgesuch folgt vor Baufreigabe an die Ingesa AG Seuzach.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Das Baugesuch ist in mindestens dreifacher Ausführung bei der Abteilung Hochbau (Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich digital an hochbau@seuzach.ch zu senden.
Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug (1-fach) beizulegen, zu beziehen beim Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur.
Berechnung der Baumassenziffer mit nachvollziehbarem Schema, 2-fach. Die Gemeinde publiziert dazu einen eigenen Leitfaden Baumassenziffer (https://www.seuzach.ch/publikationen/304648).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei Neu- und Erweiterungsbauten
Bei Neu- und Erweiterungsbauten ist ein Leitungskatasterplan 2-fach einzureichen; Leitungskataster Wasser/Abwasser wird von der Ingesa AG Elgg geführt.
Nur wenn: Bei Neu- und Anbauten an Hanglage
Bei Neu- und Anbauten an Hanglage ist zusätzlich ein Katasterplan mit Höhenkurven einzureichen (bezogen auf das kommunale Höhenfixpunktnetz, Äquidistanz 0,5 m), 1-fach.
Nur wenn: Im ordentlichen Verfahren
Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; das Baugespann muss mindestens während der 20-tägigen Auflagefrist stehen bleiben (Empfehlung: bis zur Rechtskraft).
Die für das Bauvorhaben massgebende Höhenkote ist vom Ingenieurbüro Ingesa AG Elgg aufgrund des kommunalen Höhenfixpunktnetzes am Schnurgerüst angeben zu lassen.
Nur wenn: Werden Grenzabstände unterschritten
Werden Grenzabstände unterschritten, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen und mit dem Baugesuch einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Seuzach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seuzach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seuzach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.