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Unterlagen für eine Anlage in Seuzach

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Seuzach braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Seuzach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Das Baugesuch ist in mindestens dreifacher Ausführung bei der Abteilung Hochbau (Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich digital an hochbau@seuzach.ch zu senden.

  • Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug (1-fach) beizulegen, zu beziehen beim Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur.

  • Berechnung der Baumassenziffer mit nachvollziehbarem Schema, 2-fach. Die Gemeinde publiziert dazu einen eigenen Leitfaden Baumassenziffer (https://www.seuzach.ch/publikationen/304648).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Werden Grenzabstände unterschritten

    Werden Grenzabstände unterschritten, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen und mit dem Baugesuch einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Seuzach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seuzach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seuzach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.