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Unterlagen für eine Zweckänderung in Seon

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Seon braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Seon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 auf Basis der Agis-Onlinekarten Aargau; Abstände des projektierten Gebäudes zu Grenzen und Nachbargebäuden sind in Masszahlen einzutragen.

  • Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Fassaden sowie Quer- und Längsschnitte je 1:100; in Fassaden und Schnitten sind gewachsenes und projektiertes Terrain mind. 1 m ins Nachbargrundstück hinein anzugeben.

  • Umgebungsplan mit Bepflanzung und Terrainschnitten, z.B. bei Mauern und Einfriedungen.

  • Entwässerungsplan bis zum Anschluss an den Hauptkanal mit vollständigen Angaben zu Schmutz-, Meteor- und Sickerwasser inkl. Leitungsdimensionierungen, Gefälle- und Höhenangaben.

  • Alle Eingabepläne farbig markieren: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb, Neubauteile rot; jeder Plan mit Bauvorhaben, Datum und Unterschrift von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Baugesuchumschlag und alle Unterlagen sind 2-fach und unterschrieben einzureichen, zusätzlich digital (für interne Bearbeitung und kantonale Amtsstellen wie das BVU).

  • Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Baukosten; Volumen nach SIA 416 oder 116.

  • Leitungsanschlüsse für Elektrizität, Kanalisation und Wasser sind vor Baubeginn mit den Werken (TBS AG) festzulegen und im Situationsplan einzuzeichnen; zusätzlich ist das kommunale Werke-Formular einzureichen (https://www.seon.ch/public/upload/assets/5292/Anschluesse_TBSAG.pdf).

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Parkplatzberechnung für Auto und Velo gemäss VSS-Norm inkl. Einzeichnung der Abstellplätze in den Plänen.

  • Bauprofile müssen vor der öffentlichen Auflage ohne vorherige Aufforderung gestellt sein; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen, das Aufstelldatum wird im Formular abgefragt.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Bei Garagen

    Bei Garagen: Längsschnitte durch die Garagenausfahrt vom Garagentor bis in die angrenzende Strasse.

  • Formular baulicher Zivilschutz (Formular zur Leistung einer Ersatzabgabe) als zusätzliche Unterlage gemäss Merkblatt.

  • Sichtzonen sind gemäss kantonalem Merkblatt «Sicht im Strassenraum» in den Plänen einzuzeichnen.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben: Brandschutzplan (ev. kantonales Gesuchsformular), Hochwasserschutznachweis (kantonales Formular), Lärmschutznachweise (z.B. Wärmepumpen, Schallschutz MFH) sowie AWA-Beschreibungsformular bei Gewerbebauten.

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung von Grenzabständen

    Bei Unterschreitung von Grenzabständen ist eine einfache schriftliche Vereinbarung oder ein Dienstbarkeitsvertrag vorzulegen.

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Änderungen von EFH/MFH

    Bei Neubauten und Änderungen von EFH/MFH ist die integrierte Gebäude- und Wohnungserhebung auszufüllen (Gebäudedaten, Energie/Heizung, Wohnungsliste).

  • Nur wenn: Bei Reklamen

    Bei Reklamen: Formularseite 4 ausfüllen; abzugeben sind Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter Reklame, Fassadenansicht (Plan oder Foto), Farbfotos der aktuellen Situation und Strasse im Bereich ±30 m sowie Reklamelayout als Fotomontage.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt (Bauverwaltung Seon, Egliswil und Schafisheim), Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.