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Unterlagen für einen Abbruch in Seon
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Seon braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Seon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan 1:500 auf Basis der Agis-Onlinekarten Aargau; Abstände des projektierten Gebäudes zu Grenzen und Nachbargebäuden sind in Masszahlen einzutragen.
Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Fassaden sowie Quer- und Längsschnitte je 1:100; in Fassaden und Schnitten sind gewachsenes und projektiertes Terrain mind. 1 m ins Nachbargrundstück hinein anzugeben.
Alle Eingabepläne farbig markieren: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb, Neubauteile rot; jeder Plan mit Bauvorhaben, Datum und Unterschrift von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Baugesuchumschlag und alle Unterlagen sind 2-fach und unterschrieben einzureichen, zusätzlich digital (für interne Bearbeitung und kantonale Amtsstellen wie das BVU).
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Baukosten; Volumen nach SIA 416 oder 116.
Leitungsanschlüsse für Elektrizität, Kanalisation und Wasser sind vor Baubeginn mit den Werken (TBS AG) festzulegen und im Situationsplan einzuzeichnen; zusätzlich ist das kommunale Werke-Formular einzureichen (https://www.seon.ch/public/upload/assets/5292/Anschluesse_TBSAG.pdf).
Bauprofile müssen vor der öffentlichen Auflage ohne vorherige Aufforderung gestellt sein; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen, das Aufstelldatum wird im Formular abgefragt.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Sichtzonen sind gemäss kantonalem Merkblatt «Sicht im Strassenraum» in den Plänen einzuzeichnen.
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben: Brandschutzplan (ev. kantonales Gesuchsformular), Hochwasserschutznachweis (kantonales Formular), Lärmschutznachweise (z.B. Wärmepumpen, Schallschutz MFH) sowie AWA-Beschreibungsformular bei Gewerbebauten.
Nur wenn: Bei Unterschreitung von Grenzabständen
Bei Unterschreitung von Grenzabständen ist eine einfache schriftliche Vereinbarung oder ein Dienstbarkeitsvertrag vorzulegen.
Nur wenn: Bei Reklamen
Bei Reklamen: Formularseite 4 ausfüllen; abzugeben sind Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter Reklame, Fassadenansicht (Plan oder Foto), Farbfotos der aktuellen Situation und Strasse im Bereich ±30 m sowie Reklamelayout als Fotomontage.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt (Bauverwaltung Seon, Egliswil und Schafisheim), Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.