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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Seon

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Seon braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Seon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 auf Basis der Agis-Onlinekarten Aargau; Abstände des projektierten Gebäudes zu Grenzen und Nachbargebäuden sind in Masszahlen einzutragen.

  • Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Fassaden sowie Quer- und Längsschnitte je 1:100; in Fassaden und Schnitten sind gewachsenes und projektiertes Terrain mind. 1 m ins Nachbargrundstück hinein anzugeben.

  • Umgebungsplan mit Bepflanzung und Terrainschnitten, z.B. bei Mauern und Einfriedungen.

  • Entwässerungsplan bis zum Anschluss an den Hauptkanal mit vollständigen Angaben zu Schmutz-, Meteor- und Sickerwasser inkl. Leitungsdimensionierungen, Gefälle- und Höhenangaben.

  • Alle Eingabepläne farbig markieren: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb, Neubauteile rot; jeder Plan mit Bauvorhaben, Datum und Unterschrift von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Baugesuchumschlag und alle Unterlagen sind 2-fach und unterschrieben einzureichen, zusätzlich digital (für interne Bearbeitung und kantonale Amtsstellen wie das BVU).

  • Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Baukosten; Volumen nach SIA 416 oder 116.

  • Leitungsanschlüsse für Elektrizität, Kanalisation und Wasser sind vor Baubeginn mit den Werken (TBS AG) festzulegen und im Situationsplan einzuzeichnen; zusätzlich ist das kommunale Werke-Formular einzureichen (https://www.seon.ch/public/upload/assets/5292/Anschluesse_TBSAG.pdf).

  • Bauprofile müssen vor der öffentlichen Auflage ohne vorherige Aufforderung gestellt sein; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen, das Aufstelldatum wird im Formular abgefragt.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Sichtzonen sind gemäss kantonalem Merkblatt «Sicht im Strassenraum» in den Plänen einzuzeichnen.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben: Brandschutzplan (ev. kantonales Gesuchsformular), Hochwasserschutznachweis (kantonales Formular), Lärmschutznachweise (z.B. Wärmepumpen, Schallschutz MFH) sowie AWA-Beschreibungsformular bei Gewerbebauten.

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung von Grenzabständen

    Bei Unterschreitung von Grenzabständen ist eine einfache schriftliche Vereinbarung oder ein Dienstbarkeitsvertrag vorzulegen.

  • Nur wenn: Bei Reklamen

    Bei Reklamen: Formularseite 4 ausfüllen; abzugeben sind Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter Reklame, Fassadenansicht (Plan oder Foto), Farbfotos der aktuellen Situation und Strasse im Bereich ±30 m sowie Reklamelayout als Fotomontage.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt (Bauverwaltung Seon, Egliswil und Schafisheim), Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Seon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Seon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.