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Unterlagen für einen Abbruch in Rheinfelden
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Rheinfelden braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Rheinfelden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan 1:500 oder 1:1000 in 2 Exemplaren, dem aktuellen Stand entsprechend, mit vermasstem Projekteintrag in Rot sowie Angaben bezogen auf das Höhenfixpunktnetz der Stadt Rheinfelden, Baulinien und Abstände; zusätzlich ein Situationsplan mit den angrenzenden Parzellen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Das kommunale Baugesuchsformular (Stand 15.11.2024) ist in 2 Exemplaren einzureichen, unterschrieben von Bauherrschaft, Projektverantwortlichen und Eigentümerschaft, inkl. Angabe des Datums, an dem die Profile zur Abnahme bereit sind.
Ein aussagekräftiger Projektbeschrieb ist in 2 Exemplaren einzureichen; die Stadt stellt dafür eine Vorlage bereit (https://www.rheinfelden.ch/wAssets/docs/stadt/verwaltung/Baugesuchsverfahren-Projektbeschrieb.pdf).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Als projektbezogene Unterlage: amtlicher Grundbuchauszug und nachbarrechtliche Vereinbarungen in 1 Exemplar.
Flächenberechnung nach SIA-Norm 416 'Flächen und Volumen von Gebäuden' in 2 Exemplaren; Baukosten im Formular nach umbautem Raum SIA 416.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert
Wo es die Beurteilung erfordert (z.B. Altstadt-Schutzzonen, Gestaltungsplanareale), kann ein Modell in 1 Exemplar verlangt werden; Gemeinderat und kantonale Abteilung für Baubewilligungen können gestützt auf § 51 Abs. 3 BauV weitere Unterlagen verlangen.
Einreichen
Baugesuche in Rheinfelden laufen über Papier. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligung, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Rheinfelden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Rheinfelden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.