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Unterlagen für einen Abbruch in Otelfingen

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Otelfingen braucht 14 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Otelfingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Original-Katasterkopie mit Baulinien und Eintrag von Stellung und Abständen der projektierten Bauten, nicht älter als ein Jahr; Bezug bei Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.

  • In Katasterplan, Grundrissen, Schnitten und Fassaden: Bestand schwarz, Neu-/Umbauten rot, Abbruch gelb. Bei Zweckänderungen ist in den Grundrissen die neue Nutzung rot und die ursprüngliche gelb zu unterstreichen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Alle Gesuchsunterlagen sind mindestens 4-fach in Papierform bei der Bauabteilung einzureichen; zusätzlich sind sämtliche Gesuchsunterlagen in elektronischer Form (PDF) einzureichen.

  • Aktueller Grundbuchauszug im Original sowie drei Kopien, nicht älter als ein Jahr (Notariat- und Grundbuchamt Dielsdorf).

  • Sämtliche Planunterlagen sind mit Datum und Originalunterschriften der Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, der Projektverantwortlichen und aller Grundeigentümer zu versehen; das Baugesuchsformular vollständig ausgefüllt mit Datum und Originalunterschriften.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nachweise der Privaten Kontrolle für die betroffenen Fachbereiche (können auch vor Baufreigabe eingereicht werden).

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände

    Bei Unterschreitung der Grenzabstände sind nachbarliche Zustimmungen (z.B. Näherbaurecht) beizubringen.

  • Nur wenn: wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht

    Schriftliche Vollmachtserklärung zur Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs (wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht).

  • Nur wenn: in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage

    Baugesuche in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage werden der Baukommission vorgelegt; bei Schutzobjekten ist vorgängig ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit durch eine Fachperson erstellen zu lassen.

Einreichen

Baugesuche in Otelfingen laufen über Papier. Zuständig ist Bauabteilung, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Otelfingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Otelfingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.