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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Otelfingen

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Otelfingen braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Otelfingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Original-Katasterkopie mit Baulinien und Eintrag von Stellung und Abständen der projektierten Bauten, nicht älter als ein Jahr; Bezug bei Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.

  • In Katasterplan, Grundrissen, Schnitten und Fassaden: Bestand schwarz, Neu-/Umbauten rot, Abbruch gelb. Bei Zweckänderungen ist in den Grundrissen die neue Nutzung rot und die ursprüngliche gelb zu unterstreichen.

  • Höhenkurvenplan mit Angabe eines Höhenfixpunkts ist einzureichen.

  • Entwässerungsplan mit Rohrmaterialien, Leitungsgefälle und Kotenangaben der Abwasserschächte; farbliche Darstellung braun = Schmutzwasser, blau = Meteorwasser.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Alle Gesuchsunterlagen sind mindestens 4-fach in Papierform bei der Bauabteilung einzureichen; zusätzlich sind sämtliche Gesuchsunterlagen in elektronischer Form (PDF) einzureichen.

  • Aktueller Grundbuchauszug im Original sowie drei Kopien, nicht älter als ein Jahr (Notariat- und Grundbuchamt Dielsdorf).

  • Sämtliche Planunterlagen sind mit Datum und Originalunterschriften der Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, der Projektverantwortlichen und aller Grundeigentümer zu versehen; das Baugesuchsformular vollständig ausgefüllt mit Datum und Originalunterschriften.

  • Dem Baugesuch ist ein Material- und Farbkonzept mit genauer Farbbezeichnung beizulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nachweise der Privaten Kontrolle für die betroffenen Fachbereiche (können auch vor Baufreigabe eingereicht werden).

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände

    Bei Unterschreitung der Grenzabstände sind nachbarliche Zustimmungen (z.B. Näherbaurecht) beizubringen.

  • Nur wenn: wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht

    Schriftliche Vollmachtserklärung zur Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs (wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht).

  • Nur wenn: in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage

    Baugesuche in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage werden der Baukommission vorgelegt; bei Schutzobjekten ist vorgängig ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit durch eine Fachperson erstellen zu lassen.

Einreichen

Baugesuche in Otelfingen laufen über Papier. Zuständig ist Bauabteilung, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Otelfingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Otelfingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.