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Unterlagen für einen Neubau in Otelfingen
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Otelfingen braucht 20 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Otelfingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Original-Katasterkopie mit Baulinien und Eintrag von Stellung und Abständen der projektierten Bauten, nicht älter als ein Jahr; Bezug bei Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.
In Katasterplan, Grundrissen, Schnitten und Fassaden: Bestand schwarz, Neu-/Umbauten rot, Abbruch gelb. Bei Zweckänderungen ist in den Grundrissen die neue Nutzung rot und die ursprüngliche gelb zu unterstreichen.
Höhenkurvenplan mit Angabe eines Höhenfixpunkts ist einzureichen.
Entwässerungsplan mit Rohrmaterialien, Leitungsgefälle und Kotenangaben der Abwasserschächte; farbliche Darstellung braun = Schmutzwasser, blau = Meteorwasser.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Alle Gesuchsunterlagen sind mindestens 4-fach in Papierform bei der Bauabteilung einzureichen; zusätzlich sind sämtliche Gesuchsunterlagen in elektronischer Form (PDF) einzureichen.
Aktueller Grundbuchauszug im Original sowie drei Kopien, nicht älter als ein Jahr (Notariat- und Grundbuchamt Dielsdorf).
Sämtliche Planunterlagen sind mit Datum und Originalunterschriften der Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, der Projektverantwortlichen und aller Grundeigentümer zu versehen; das Baugesuchsformular vollständig ausgefüllt mit Datum und Originalunterschriften.
Dem Baugesuch ist ein Material- und Farbkonzept mit genauer Farbbezeichnung beizulegen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3
Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
§ 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH
Nur wenn: In Industrie- und Gewerbezonen
In Industrie- und Gewerbezonen ist eine Baumassenberechnung einzureichen (in Wohn- und Kernzonen die Ausnützungsberechnung).
Nachweise der Privaten Kontrolle für die betroffenen Fachbereiche (können auch vor Baufreigabe eingereicht werden).
Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände
Bei Unterschreitung der Grenzabstände sind nachbarliche Zustimmungen (z.B. Näherbaurecht) beizubringen.
Nur wenn: wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht
Schriftliche Vollmachtserklärung zur Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs (wenn nicht durch den Grundeigentümer selbst eingereicht).
Nur wenn: in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage
Baugesuche in Gebieten mit Sonderbauvorschriften/Gestaltungsplänen, in der Kernzone, bei Arealüberbauungen, bei inventarisierten/geschützten Bauten oder ortsbaulich bedeutender Lage werden der Baukommission vorgelegt; bei Schutzobjekten ist vorgängig ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit durch eine Fachperson erstellen zu lassen.
Einreichen
Baugesuche in Otelfingen laufen über Papier. Zuständig ist Bauabteilung, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Otelfingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Otelfingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.