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Unterlagen für einen Neubau in Oberengstringen
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Oberengstringen braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oberengstringen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Der aktuelle Situationsplan (Katasterplan) muss vom Geometer beglaubigt sein; zuständiges Geometerbüro ist die Acht Grad Ost AG, Wagistrasse 6, 8952 Schlieren (043 500 44 00).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Minimal sind Baugesuchsformular, Situationsplan und Projektpläne (1:100, vermasst) in 3-facher Ausführung bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Das Baugesuchsformular und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller oder Bevollmächtigten, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterschreiben (§ 4, 6 BVV).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3
Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
§ 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH
Nur wenn: je nach Vorhaben
Je nach Bauvorhaben ist ein aktueller Grundbuchauszug einzureichen; zuständig ist das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höngg-Zürich.
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben sind Näher-/Grenzbaurechte sowie die Zustimmung bzw. das Protokoll der Stockwerkeigentümergemeinschaft beizulegen.
Nur wenn: Je nach Bauvorhaben
Je nach Bauvorhaben sind Terrainaufnahmen des Geometers einzureichen.
Nur wenn: je nach Bauvorhaben
Die Wegleitung nennt ein Modell als je nach Bauvorhaben erforderliche zusätzliche Unterlage.
Nur wenn: Vor Baufreigabe
Vor Baufreigabe (nicht mit dem Baugesuch) sind einzureichen: Kanalisationsplan, Wasseranschlussgesuch, Nachweis der energetischen Massnahmen, Luftschutzeingabe sowie Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.
Einreichen
Baugesuche in Oberengstringen laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Werke · Hochbau, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberengstringen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberengstringen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.