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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Oberengstringen
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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Oberengstringen braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oberengstringen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Minimal sind Baugesuchsformular, Situationsplan und Projektpläne (1:100, vermasst) in 3-facher Ausführung bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Das Baugesuchsformular und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller oder Bevollmächtigten, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterschreiben (§ 4, 6 BVV).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: je nach Vorhaben
Je nach Bauvorhaben ist ein aktueller Grundbuchauszug einzureichen; zuständig ist das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höngg-Zürich.
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben sind Näher-/Grenzbaurechte sowie die Zustimmung bzw. das Protokoll der Stockwerkeigentümergemeinschaft beizulegen.
Nur wenn: je nach Bauvorhaben
Die Wegleitung nennt ein Modell als je nach Bauvorhaben erforderliche zusätzliche Unterlage.
Nur wenn: Vor Baufreigabe
Vor Baufreigabe (nicht mit dem Baugesuch) sind einzureichen: Kanalisationsplan, Wasseranschlussgesuch, Nachweis der energetischen Massnahmen, Luftschutzeingabe sowie Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.
Einreichen
Baugesuche in Oberengstringen laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Werke · Hochbau, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberengstringen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberengstringen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.