baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Umbau in Niederweningen

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Niederweningen braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Niederweningen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 16 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Original-Katasterkopie des Grundbuchgeometers (öffentlich beglaubigt), Massstab 1:500; Bezug beim Grundbuchgeometer Müller Ingenieure AG, 8157 Dielsdorf (www.mueller-ing.ch). Das Bauvorhaben ist selbst einzuzeichnen (neu rot, Abbruch gelb, Bestand schwarz); Grenzabstände und Dimension der Baute müssen ersichtlich sein.

  • Alle Pläne (massstäblich 1:100, datiert) müssen rechtskräftig von Eigentümer, Bauherrschaft und Projektverfasser unterzeichnet sein.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Alle Unterlagen sind in jedem Fall 3-fach, unterschrieben und datiert einzureichen. 4-fache Einreichung bei Bauten ausserhalb der Bauzone, Gewerbe- und Industriebauten sowie im Nahbereich einer Bahnlinie, Staatsstrasse oder eines Gewässers; das 4. Dossier geht mit den kantonalen Zusatzformularen an die Baudirektion des Kantons Zürich.

  • Aktueller Grundbuchauszug mit Nutzungsrechten einzureichen; Bezug beim Grundbuch- und Konkursamt Dielsdorf (www.notariate-zh.ch). Kein Maximalalter genannt.

  • Das Baugesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und mit Angabe der Baukosten einzureichen (Anschlussgebühren werden über die Baukosten berechnet).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: sofern gemäss §§ 13, 14 und 15 BVV erforderlich

    Formular «Zustimmung zum Bauvorhaben mit Verzicht auf Rekurs» einzureichen, sofern gemäss §§ 13, 14 und 15 BVV erforderlich (Abteilung Bau gibt Auskunft).

  • Nur wenn: Werden Anschlussgebühren ausgelöst

    Werden Anschlussgebühren ausgelöst, sind die Berechnungen (Kubaturen) plausibel deklariert mit dem Baugesuch einzureichen; sie müssen verifizierbar sein.

  • Nur wenn: Bei Einmündungen in Strassen

    Bei Einmündungen in Strassen ist die Einhaltung der erforderlichen Sichtbereiche gemäss Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) nachzuweisen.

Einreichen

Baugesuche in Niederweningen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Niederweningen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Niederweningen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.