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Unterlagen für einen Abbruch in Niederweningen

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Niederweningen braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Niederweningen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Alle Pläne (massstäblich 1:100, datiert) müssen rechtskräftig von Eigentümer, Bauherrschaft und Projektverfasser unterzeichnet sein.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Alle Unterlagen sind in jedem Fall 3-fach, unterschrieben und datiert einzureichen. 4-fache Einreichung bei Bauten ausserhalb der Bauzone, Gewerbe- und Industriebauten sowie im Nahbereich einer Bahnlinie, Staatsstrasse oder eines Gewässers; das 4. Dossier geht mit den kantonalen Zusatzformularen an die Baudirektion des Kantons Zürich.

  • Aktueller Grundbuchauszug mit Nutzungsrechten einzureichen; Bezug beim Grundbuch- und Konkursamt Dielsdorf (www.notariate-zh.ch). Kein Maximalalter genannt.

  • Das Baugesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und mit Angabe der Baukosten einzureichen (Anschlussgebühren werden über die Baukosten berechnet).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: sofern gemäss §§ 13, 14 und 15 BVV erforderlich

    Formular «Zustimmung zum Bauvorhaben mit Verzicht auf Rekurs» einzureichen, sofern gemäss §§ 13, 14 und 15 BVV erforderlich (Abteilung Bau gibt Auskunft).

  • Nur wenn: Werden Anschlussgebühren ausgelöst

    Werden Anschlussgebühren ausgelöst, sind die Berechnungen (Kubaturen) plausibel deklariert mit dem Baugesuch einzureichen; sie müssen verifizierbar sein.

  • Nur wenn: Bei Einmündungen in Strassen

    Bei Einmündungen in Strassen ist die Einhaltung der erforderlichen Sichtbereiche gemäss Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) nachzuweisen.

Einreichen

Baugesuche in Niederweningen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Niederweningen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Niederweningen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.