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Unterlagen für einen Abbruch in Möhlin

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Möhlin braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Möhlin, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan im Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Grenzabständen; Projektpläne (Grundriss, Schnitt, Fassaden) in 1:50 oder 1:100.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Alle Unterlagen sind digital über den Online-Schalter von eBau Aargau hochzuladen, als einzelne Dokumente (nicht kombinierte Dateien).

  • Kubische Berechnung der Baukosten ist beizulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Pläne, die grösser als A3 sind, müssen zusätzlich zweifach physisch eingereicht werden; das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn die nötigen Papierpläne vorliegen.

  • Nur wenn: bei Ausfahrten/Einmündungen

    Nachweis der Sichtzonen bei Ausfahrten/Einmündungen.

  • Nachweis zur Hochwassergefährdung des Grundstücks.

  • Nur wenn: Überarbeitete Pläne

    Überarbeitete Pläne müssen Änderungen mit Revisionswolken markieren.

Einreichen

Baugesuche in Möhlin laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Baubewilligungen, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Möhlin entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Möhlin; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.