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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Möhlin

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Möhlin braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Möhlin, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Aktueller Katasterplan vom Geometer ist beizulegen.

  • Situationsplan im Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Grenzabständen; Projektpläne (Grundriss, Schnitt, Fassaden) in 1:50 oder 1:100.

  • Umgebungsplan mit Pflanzenliste ist Bestandteil der Gesuchsunterlagen.

  • Material- und Farbkonzept der Aussenhülle ist als Plan mit Beschrieb einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Alle Unterlagen sind digital über den Online-Schalter von eBau Aargau hochzuladen, als einzelne Dokumente (nicht kombinierte Dateien).

  • Seit 1. April 2025 läuft der Nachweis energetischer Massnahmen über die kantonale Plattform EVEN (elektronischer Vollzug energetischer Nachweise, Formularsatz EN-100).

  • Kubische Berechnung der Baukosten ist beizulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Pläne, die grösser als A3 sind, müssen zusätzlich zweifach physisch eingereicht werden; das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn die nötigen Papierpläne vorliegen.

  • Berechnung der Ausnützungsziffer sowie der maximal zulässigen und geplanten Attikageschossfläche.

  • Nur wenn: bei MFH

    Berechnung und Nachweis der Autoabstellplätze sowie (bei MFH) der Velo- und Kinderwagenabstellplätze.

  • Nur wenn: bei Ausfahrten/Einmündungen

    Nachweis der Sichtzonen bei Ausfahrten/Einmündungen.

  • Lärmschutz-Nachweis Strassenlärm sowie Lärmnachweise für Wärmepumpen und haustechnische Anlagen.

  • Unterlagen zu Wasser- und Kanalisationsanschluss sind einzureichen.

  • Angaben bzw. Antrag zur Ersatzabgabe für nicht erstellte Schutzräume.

  • Nachweis zur Hochwassergefährdung des Grundstücks.

  • Nur wenn: Überarbeitete Pläne

    Überarbeitete Pläne müssen Änderungen mit Revisionswolken markieren.

Einreichen

Baugesuche in Möhlin laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Baubewilligungen, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Möhlin entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Möhlin; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.