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Unterlagen für einen Abbruch in Menziken

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Hinweis: Für den 2023 mit Menziken fusionierten Ortsteil Burg gilt weiterhin dessen eigene Bau- und Nutzungsordnung (Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016). Sie ist im ÖREB-Kataster als eigener Erlass 4139_Burg geführt; die BNO Menziken gilt dort nicht.

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Menziken braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Menziken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 des Bauplatzes und seiner Umgebung als amtliche Katasterplankopie, mit eingezeichneten projektierten Bauten, Anschlüssen für Wasser, Kanalisation und Elektro sowie Baulinien, Zufahrt und Grenz-/Gebäudeabständen in Masszahlen.

  • Grundrisse aller Stockwerke 1:100 oder 1:50 mit Eintrag der Boden- und Fensterflächenmasse; bei kleineren Vorhaben sind auch Zeichnungen 1:20 zulässig.

  • Werkleitungsplan bzw. Längenprofil der Leitungen ist dem Gesuch beizulegen.

  • Fassadenansichten und Quer-/Längsschnitte im Massstab 1:100 oder 1:50.

  • In allen Fassaden und Schnitten sind das massgebende Terrain und die neuen Terrainhöhen einzutragen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das Gesuch ist via eBau Aargau einzureichen; die erforderlichen Beilagen sind zusätzlich im Doppel in Papierform abzugeben.

  • Ein amtlicher Grundbuchauszug gehört zu den erforderlichen Beilagen.

  • Sämtliche Pläne, Unterlagen und der Baugesuchumschlag sind von Bauherr, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen; Pläne sind auf Normalformat A4 (21 x 29,7) gefaltet einzureichen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen

    Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen: bestehende Bauteile grau/schwarz, abzubrechende gelb, neue rot.

Einreichen

Baugesuche in Menziken laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 42, Postfach, 5737 Menziken. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Menziken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Menziken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.