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Unterlagen für eine Anlage in Menziken

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Hinweis: Für den 2023 mit Menziken fusionierten Ortsteil Burg gilt weiterhin dessen eigene Bau- und Nutzungsordnung (Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016). Sie ist im ÖREB-Kataster als eigener Erlass 4139_Burg geführt; die BNO Menziken gilt dort nicht.

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Menziken braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Menziken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 des Bauplatzes und seiner Umgebung als amtliche Katasterplankopie, mit eingezeichneten projektierten Bauten, Anschlüssen für Wasser, Kanalisation und Elektro sowie Baulinien, Zufahrt und Grenz-/Gebäudeabständen in Masszahlen.

  • Werkleitungsplan bzw. Längenprofil der Leitungen ist dem Gesuch beizulegen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das Gesuch ist via eBau Aargau einzureichen; die erforderlichen Beilagen sind zusätzlich im Doppel in Papierform abzugeben.

  • Ein amtlicher Grundbuchauszug gehört zu den erforderlichen Beilagen.

  • Sämtliche Pläne, Unterlagen und der Baugesuchumschlag sind von Bauherr, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen; Pläne sind auf Normalformat A4 (21 x 29,7) gefaltet einzureichen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Zusätzlich zum Wärmeschutz-/Energienachweis verlangt Menziken explizit einen Lärmschutznachweis gemäss kantonaler Schallschutzverordnung.

  • Nur wenn: Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen

    Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen: bestehende Bauteile grau/schwarz, abzubrechende gelb, neue rot.

  • Nur wenn: Bei Gewerbebauten

    Bei Gewerbebauten sind genaue Angaben über die Art des Betriebes zu machen; aus den Plänen müssen Zweckbestimmung, Raumdimensionen, Treppenbreite, Feuerungsanlagen und Konstruktionsart ersichtlich sein.

Einreichen

Baugesuche in Menziken laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 42, Postfach, 5737 Menziken. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Menziken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Menziken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.