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Unterlagen für einen Neubau in Menziken
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Menziken braucht 16 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Menziken, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan 1:500 des Bauplatzes und seiner Umgebung als amtliche Katasterplankopie, mit eingezeichneten projektierten Bauten, Anschlüssen für Wasser, Kanalisation und Elektro sowie Baulinien, Zufahrt und Grenz-/Gebäudeabständen in Masszahlen.
Grundrisse aller Stockwerke 1:100 oder 1:50 mit Eintrag der Boden- und Fensterflächenmasse; bei kleineren Vorhaben sind auch Zeichnungen 1:20 zulässig.
Kellergrundriss mit Eintrag der dimensionierten Abwasserleitungen bis zum Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Werkleitungsplan bzw. Längenprofil der Leitungen ist dem Gesuch beizulegen.
Fassadenansichten und Quer-/Längsschnitte im Massstab 1:100 oder 1:50.
In allen Fassaden und Schnitten sind das massgebende Terrain und die neuen Terrainhöhen einzutragen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Das Gesuch ist via eBau Aargau einzureichen; die erforderlichen Beilagen sind zusätzlich im Doppel in Papierform abzugeben.
Ein amtlicher Grundbuchauszug gehört zu den erforderlichen Beilagen.
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer inkl. Schema.
Detaillierte Berechnung der Gesamtgeschossfläche inkl. Schema.
Sämtliche Pläne, Unterlagen und der Baugesuchumschlag sind von Bauherr, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen; Pläne sind auf Normalformat A4 (21 x 29,7) gefaltet einzureichen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei Garagen
Bei Garagen: Längsschnitt vom Garagentor bis zur Strassengrenze.
Zusätzlich zum Wärmeschutz-/Energienachweis verlangt Menziken explizit einen Lärmschutznachweis gemäss kantonaler Schallschutzverordnung.
Zivilschutzeingabe oder Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz.
Nur wenn: Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen
Bei Um- und Erweiterungsbauten oder Planänderungen: bestehende Bauteile grau/schwarz, abzubrechende gelb, neue rot.
Nur wenn: Bei Gewerbebauten
Bei Gewerbebauten sind genaue Angaben über die Art des Betriebes zu machen; aus den Plänen müssen Zweckbestimmung, Raumdimensionen, Treppenbreite, Feuerungsanlagen und Konstruktionsart ersichtlich sein.
Einreichen
Baugesuche in Menziken laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 42, Postfach, 5737 Menziken. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Menziken entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Menziken; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.