baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Neubau in Hombrechtikon

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Hombrechtikon braucht 18 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Hombrechtikon, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 18 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, zu bestellen beim Geometerbüro Osterwalder Lehmann; Bauvorhaben rot eingezeichnet, mit Hauptmassen und Vermassung der Abstände zu Baulinien, Parzellengrenzen, Strassen-, Gewässer- und Waldabstandslinien. Im Anzeigeverfahren genügt ein Situationsplan.

  • Pläne (Bauteile und Beschriftung) sind nach Norm SIA 400:2000 im Massstab 1:100 darzustellen, auf Basis des letztbewilligten Planstands; Plankopf mit Adresse des Bauvorhabens, Plannummer, Datum und Unterschrift aller Beteiligten. Abweichungen sind vorgängig mit dem Bauamt zu besprechen.

  • Der Umgebungsplan muss u. a. Veloabstellplätze, Containerstandort, Vorgartenöffnung (Anteil befestigte/begrünte Flächen), Begrünungsanteil, Pflanzenbezeichnungen, Ersatzpflanzungen (neu rot, Rodungen gelb), Beläge, Sichtwinkel/-radien bei neuen Zufahrten, Gefälleangaben bei Rampen und die Anlieferung darstellen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate, mit Details und Belegen; 1-fach analog einzureichen.

  • Baugesuchsformular, Katasterplan und Projektpläne sind 3-fach analog einzureichen (auch bei digitaler Eingabe über eBaugesucheZH); Grundbuchauszug, Zusatzunterlagen und Eingabequittung je 1-fach analog.

  • Bei digitaler Eingabe ist einzig die automatisch erstellte Eingabequittung zu unterzeichnen und 1-fach analog einzureichen; die übrigen Unterlagen benötigen keine Unterschrift. Der Gesuchstellende muss die Übereinstimmung von digitalen und analogen Unterlagen sicherstellen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².

    Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3

  • Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.

    Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

    § 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH

  • Nur wenn: Je nach Bauvorhaben bzw. gemäss Beratung

    Je nach Bauvorhaben bzw. gemäss Beratung sind Zusatzunterlagen 1-fach einzureichen, z. B. Lärmgutachten, Baumassberechnung, Abstandsbild, Betriebskonzept, Brandschutzpläne oder Baugespannplan.

Einreichen

Baugesuche in Hombrechtikon laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Bau, Bereich Hochbau, Rütistrasse 5, 8634 Hombrechtikon. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hombrechtikon entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hombrechtikon; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.