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Unterlagen für einen Neubau in Hägendorf
Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Hägendorf braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Hägendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV
Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV
Situationsplan M 1:500, Bezug via www.lerch-weber.ch (Internet-Ausdruck kostenlos) oder telefonische Bestellung 062 293 40 60 (kostenpflichtig). Ersichtlich sein müssen: Strassen- und Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände inkl. Gebäudeabstandslinien tangierender Nachbargrundstücke, Zu- und Wegfahrten, Höhenkote ±0.00 / Polygonpunkt.
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Hinweis: Soweit erforderlich: Angaben über Geschossflächen-, Baumassen-, Überbauungs- und Grünflächenziffer.
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
§ 5 Abs. 1 Bst. h KBV
Hinweis: Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung ein Baugespann zu errichten.
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
§ 7 Abs. 1 KBV
Erforderliche Unterlagen für Baugesuche sind mit Bauleitung 3-fach, ohne Bauleitung 2-fach einzureichen (abweichend von der kantonalen Doppel-Baseline).
Kommunale Baugesuchs-Mappe (Baumappe Baugesuch, https://www.haegendorf.ch/_doc/4006631) vollständig ausfüllen; die 3 Unterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt/Bauleitung) sind zwingend. Auch der Baubeschrieb (Gemeindeformular, inkl. ungefähre Baukosten) benötigt die 3 Unterschriften auf der Rückseite.
Gemäss Baumappe ist 1 Exemplar eines summarischen Auszugs aus dem Grundbuch beizulegen; als Eigentumsnachweis gilt z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Detaillierte Berechnungen der Ausnützungsziffer (Beilage 1, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949694), Grünflächenziffer (Beilage 2, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949709) und Überbauungsziffer (Beilage 3, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949724) nach §§ 34–40 KBV; gemäss Baumappe zusätzlich Parkplatzberechnung.
Das Baugespann muss spätestens am Tag vor der Publikation erstellt sein; Terrainaufschüttungen von mehr als 1.00 m Höhe sind auszustecken (Konkretisierung gegenüber der Baseline).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Bauten mit mehr als vier Vollgeschossen sowie bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. k und § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 KBV
Nur wenn: Energietechnischer Massnahmennachweis bei Gebäuden.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. l KBV
Nur wenn: Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. m i.V.m. § 58 Abs. 1 KBV
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei Anschluss an die Gemeindenetze
Bei Anschluss an die Gemeindenetze sind das Wasseranschlussgesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949721) und das Abwasseranschluss-Gesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949682) der Gemeinde einzureichen.
Nur wenn: Bei Versickerung von Regenabwasser
Bei Versickerung von Regenabwasser ist das kommunale Versickerungsgesuch einzureichen (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949718).
Nur wenn: sofern kein Pflichtschutzraum erstellt wird
Schutzraum-Befreiungsgesuch (Formular) gemäss Ziff. 14 der Baupolizeilichen Richtlinien, sofern kein Pflichtschutzraum erstellt wird.
Nur wenn: bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen
Entsorgungskonzept bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen im Sinne von § 11 der Kantonalen Abfallverordnung (KAV).
Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände
Bei Unterschreitung der Grenzabstände Nachweis eines Grenz- oder Näherbaurechts; Gemeindeformular Bestätigung Näher- oder Grenzbaurecht: https://www.haegendorf.ch/_doc/2949700. Ebenso Nachweis eines Baurechts, wenn der Bauherr nicht Grundeigentümer ist.
Gemeindeformular Gebäudedaten GWR (Gebäude- und Wohnungsregister): https://www.haegendorf.ch/_doc/2949706.
Einreichen
Zuständig ist Bauverwaltung, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hägendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hägendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.