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Unterlagen für eine Anlage in Hägendorf
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Hägendorf braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Hägendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Erforderliche Unterlagen für Baugesuche sind mit Bauleitung 3-fach, ohne Bauleitung 2-fach einzureichen (abweichend von der kantonalen Doppel-Baseline).
Kommunale Baugesuchs-Mappe (Baumappe Baugesuch, https://www.haegendorf.ch/_doc/4006631) vollständig ausfüllen; die 3 Unterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt/Bauleitung) sind zwingend. Auch der Baubeschrieb (Gemeindeformular, inkl. ungefähre Baukosten) benötigt die 3 Unterschriften auf der Rückseite.
Gemäss Baumappe ist 1 Exemplar eines summarischen Auszugs aus dem Grundbuch beizulegen; als Eigentumsnachweis gilt z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Detaillierte Berechnungen der Ausnützungsziffer (Beilage 1, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949694), Grünflächenziffer (Beilage 2, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949709) und Überbauungsziffer (Beilage 3, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949724) nach §§ 34–40 KBV; gemäss Baumappe zusätzlich Parkplatzberechnung.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei Versickerung von Regenabwasser
Bei Versickerung von Regenabwasser ist das kommunale Versickerungsgesuch einzureichen (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949718).
Nur wenn: bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen
Entsorgungskonzept bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen im Sinne von § 11 der Kantonalen Abfallverordnung (KAV).
Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände
Bei Unterschreitung der Grenzabstände Nachweis eines Grenz- oder Näherbaurechts; Gemeindeformular Bestätigung Näher- oder Grenzbaurecht: https://www.haegendorf.ch/_doc/2949700. Ebenso Nachweis eines Baurechts, wenn der Bauherr nicht Grundeigentümer ist.
Einreichen
Zuständig ist Bauverwaltung, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hägendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hägendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.