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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Hägendorf

Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Hägendorf braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Hägendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

  • Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.

    Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV

  • Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.

    Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Erforderliche Unterlagen für Baugesuche sind mit Bauleitung 3-fach, ohne Bauleitung 2-fach einzureichen (abweichend von der kantonalen Doppel-Baseline).

  • Kommunale Baugesuchs-Mappe (Baumappe Baugesuch, https://www.haegendorf.ch/_doc/4006631) vollständig ausfüllen; die 3 Unterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt/Bauleitung) sind zwingend. Auch der Baubeschrieb (Gemeindeformular, inkl. ungefähre Baukosten) benötigt die 3 Unterschriften auf der Rückseite.

  • Gemäss Baumappe ist 1 Exemplar eines summarischen Auszugs aus dem Grundbuch beizulegen; als Eigentumsnachweis gilt z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.

  • Detaillierte Berechnungen der Ausnützungsziffer (Beilage 1, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949694), Grünflächenziffer (Beilage 2, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949709) und Überbauungsziffer (Beilage 3, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949724) nach §§ 34–40 KBV; gemäss Baumappe zusätzlich Parkplatzberechnung.

  • Das Baugespann muss spätestens am Tag vor der Publikation erstellt sein; Terrainaufschüttungen von mehr als 1.00 m Höhe sind auszustecken (Konkretisierung gegenüber der Baseline).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Nur wenn: Bei Anschluss an die Gemeindenetze

    Bei Anschluss an die Gemeindenetze sind das Wasseranschlussgesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949721) und das Abwasseranschluss-Gesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949682) der Gemeinde einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Versickerung von Regenabwasser

    Bei Versickerung von Regenabwasser ist das kommunale Versickerungsgesuch einzureichen (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949718).

  • Nur wenn: bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen

    Entsorgungskonzept bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen im Sinne von § 11 der Kantonalen Abfallverordnung (KAV).

  • Nur wenn: Bei Unterschreitung der Grenzabstände

    Bei Unterschreitung der Grenzabstände Nachweis eines Grenz- oder Näherbaurechts; Gemeindeformular Bestätigung Näher- oder Grenzbaurecht: https://www.haegendorf.ch/_doc/2949700. Ebenso Nachweis eines Baurechts, wenn der Bauherr nicht Grundeigentümer ist.

Einreichen

Zuständig ist Bauverwaltung, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hägendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hägendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.