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Unterlagen für eine Zweckänderung in Frenkendorf
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Frenkendorf braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Frenkendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt
Für die Baugesucheingabe wird ein digitaler Situationsplan benötigt; die Gemeinde verweist für Plan- und Datenbestellung fix auf die Jermann Ingenieure + Geometer AG (Tel. +41 61 976 97 97). Zusätzlich sind Informationen über Werkleitungen beizubringen.
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
§ 87 Abs. 3 Bst. d RBV: Zivilschutz-Unterlagen bei Neubauten, in denen sich regelmässig Personen aufhalten; Wegleitung Baugesuche BL
Nur wenn: Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
§ 87 Abs. 3 Bst. a RBV (SGS 400.11)
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
§ 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)
Nur wenn: Neue oder geänderte Werkleitungen
Neue oder geänderte Werkleitungen sind gemäss Merkblatt der Gemeinde durch die Jermann Ingenieure + Geometer AG einmessen zu lassen (Merkblatt 'Einmessen Jermann AG ab 1.1.2024': https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/7115/Einmessen%20Jermann%20AG%20ab%201.1.2024.pdf).
Nur wenn: in der Kernzone
Für Bau- und Planungsvorhaben in der Kernzone verweist die Gemeinde auf das Merkblatt der Kantonalen Denkmalpflege: frühzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde und kantonalen Fachstellen; für die Beratung/Prüfung bereitzustellen sind Situationsplan 1:500, Planaufnahmen und Fotodokumentation der bestehenden Bausubstanz, Pläne/Skizzen bzw. Variantenstudien, Umgebungsgestaltungspläne, Detailpläne zu Konstruktion, Material und Farbe sowie Ausnahmeanträge zu Zonenvorschriften; über die Beratung ist ein Protokoll zuhanden Denkmalpflege und Gemeinde zu erstellen (Merkblatt: https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/202/Merkblatt_Bau_und_Planungsvorhaben_Kernzonen.pdf).
Einreichen
Baugesuche in Frenkendorf laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bereich Bau / Bauverwaltung, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Frenkendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Frenkendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.