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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Frenkendorf
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Frenkendorf braucht 4 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Frenkendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Frenkendorf bewilligt freistehende Kleinbauten von 2 bis 12 m² Grundfläche und bis 2.50 m Höhe selbst (kommunales Kleinbaugesuch, § 92 RBV): Formular im Doppel, Situationsplan, Grundriss-/Fassadenplan, Grundbuchauszug, bei Grenzabstand unter 2.00 m die Zustimmung der Nachbarn. Grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten (gedeckter Sitzplatz, Carport am Haus) laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat.
Pläne
Beilage zum Kleinbaugesuch: nachgeführter Situationsplan mit eingetragenem Standort und Vermassung zu Parzellengrenzen, Baulinien und Hauptgebäuden.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss- und Fassadenplan mit vollständiger Vermassung und/oder Ausschnitte aus Prospektunterlagen sowie Angaben über bestehende und neue Terrainkoten.
Formulare und Nachweise
Freistehende Kleinbauten (mind. 2 m² / max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe; Baute < 2 m² gilt als Mobiliar) werden vom Gemeinderat Frenkendorf bewilligt. Formular 'Baugesuch für Kleinbauten' im Doppel einreichen; Unterschriften von Gesuchsteller/in und Grundeigentümer/in auch auf Situationsplan und Beilagen erforderlich.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeiten (kann bei der Gemeinde, Bereich Bau, verlangt werden).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: bei Grenzabstand unter 2.00 m
Der Grenzabstand der Kleinbaute muss mind. 2.00 m betragen; mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Nachbarn (Unterschrift auf dem Formular) ist ein geringerer Abstand möglich. Der zustimmende Nachbar erhält im Gegenzug ein entsprechendes Näherbaurecht.
Grundgebühr für Baugesuche nach § 92 RBV (Bewilligung durch Gemeinderat): CHF 65.00; Pauschalzuschlag für das Anschreiben der benachbarten Grundeigentümer mit Planauflage: CHF 75.00.
Einreichen
Baugesuche in Frenkendorf laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bereich Bau / Bauverwaltung, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Frenkendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Frenkendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.