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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Frenkendorf
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Frenkendorf braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Frenkendorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt
Für die Baugesucheingabe wird ein digitaler Situationsplan benötigt; die Gemeinde verweist für Plan- und Datenbestellung fix auf die Jermann Ingenieure + Geometer AG (Tel. +41 61 976 97 97). Zusätzlich sind Informationen über Werkleitungen beizubringen.
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Nur wenn: Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
§ 87 Abs. 3 Bst. d RBV: Zivilschutz-Unterlagen bei Neubauten, in denen sich regelmässig Personen aufhalten; Wegleitung Baugesuche BL
Nur wenn: Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
§ 87 Abs. 3 Bst. a RBV (SGS 400.11)
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
§ 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)
Nur wenn: Neue oder geänderte Werkleitungen
Neue oder geänderte Werkleitungen sind gemäss Merkblatt der Gemeinde durch die Jermann Ingenieure + Geometer AG einmessen zu lassen (Merkblatt 'Einmessen Jermann AG ab 1.1.2024': https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/7115/Einmessen%20Jermann%20AG%20ab%201.1.2024.pdf).
Nur wenn: in der Kernzone
Für Bau- und Planungsvorhaben in der Kernzone verweist die Gemeinde auf das Merkblatt der Kantonalen Denkmalpflege: frühzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde und kantonalen Fachstellen; für die Beratung/Prüfung bereitzustellen sind Situationsplan 1:500, Planaufnahmen und Fotodokumentation der bestehenden Bausubstanz, Pläne/Skizzen bzw. Variantenstudien, Umgebungsgestaltungspläne, Detailpläne zu Konstruktion, Material und Farbe sowie Ausnahmeanträge zu Zonenvorschriften; über die Beratung ist ein Protokoll zuhanden Denkmalpflege und Gemeinde zu erstellen (Merkblatt: https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/202/Merkblatt_Bau_und_Planungsvorhaben_Kernzonen.pdf).
Einreichen
Baugesuche in Frenkendorf laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bereich Bau / Bauverwaltung, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Frenkendorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Frenkendorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.