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Unterlagen für einen Abbruch in Dürnten

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Ein Baugesuch für einen Abbruch in Dürnten braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Dürnten, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Aktueller, beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit projektierten Bauten inkl. Vermassung sowie Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabständen in Rot. Bezug beim Geometerbüro Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf (www.gossweiler.com).

  • Fassadenhöhe und massgebendes Terrain sind nach IVHB darzustellen (IVHB-Werkbuch auf der Website der Gemeinde Dürnten); Höhenkoten des neuen und des massgebenden Terrains in Schnitten und Fassadenplänen mind. bis zur Parzellengrenze.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Grundbuchauszüge über alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke/Grundstücksteile, nicht älter als 1 Jahr.

  • Im Umgebungsplan (1:200 oder 1:100) ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln; mit schriftlichem Konzept ist aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden (§ 238a PBG). Nicht erhaltbare Bäume sind schriftlich zu begründen.

  • Die Eingabequittung aus eBaugesucheZH ist mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren oder ausgedruckt mit Originalunterschrift(en) der Hochbauabteilung per A-Post zuzustellen bzw. am Schalter abzugeben.

  • Alle Formulare, Pläne und Fotos müssen Adresse des Objekts, Name des Objekts und Datum aufweisen; Beschriftung so kurz wie möglich, so lang wie nötig.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben: Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne) und Plannachweis; massgebendes und heutiges Terrain als Linien in den Ansichtsplänen mit verifizierten Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten.

  • Nur wenn: Bei Abgrabungen

    Bei Abgrabungen ist ein Abgrabungsnachweis gemäss BZO Ziffer 8.3 einzureichen (Vorlage auf der Website der Gemeinde Dürnten).

  • Berechnung des Bauvolumens nach SIA 416 zur Ermittlung der Baubewilligungsgebühren; zusätzlich Baumassen-/Bauvolumenberechnung des Bestandesbaus zur Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben ist ein Entsorgungsnachweis für Bauabfälle nach VVEA einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Dürnten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbauabteilung, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Dürnten entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Dürnten; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.