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Unterlagen für eine Anlage in Dürnten

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Dürnten braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Dürnten, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Aktueller, beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit projektierten Bauten inkl. Vermassung sowie Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabständen in Rot. Bezug beim Geometerbüro Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf (www.gossweiler.com).

  • Farb- und Materialkonzept ist als Pflichtunterlage einzureichen, inklusive coloriertem Fassadenplan.

  • Fassadenhöhe und massgebendes Terrain sind nach IVHB darzustellen (IVHB-Werkbuch auf der Website der Gemeinde Dürnten); Höhenkoten des neuen und des massgebenden Terrains in Schnitten und Fassadenplänen mind. bis zur Parzellengrenze.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Grundbuchauszüge über alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke/Grundstücksteile, nicht älter als 1 Jahr.

  • Im Umgebungsplan (1:200 oder 1:100) ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln; mit schriftlichem Konzept ist aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden (§ 238a PBG). Nicht erhaltbare Bäume sind schriftlich zu begründen.

  • Die Eingabequittung aus eBaugesucheZH ist mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren oder ausgedruckt mit Originalunterschrift(en) der Hochbauabteilung per A-Post zuzustellen bzw. am Schalter abzugeben.

  • Alle Formulare, Pläne und Fotos müssen Adresse des Objekts, Name des Objekts und Datum aufweisen; Beschriftung so kurz wie möglich, so lang wie nötig.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben: Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne) und Plannachweis; massgebendes und heutiges Terrain als Linien in den Ansichtsplänen mit verifizierten Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten.

  • Nur wenn: Bei Abgrabungen

    Bei Abgrabungen ist ein Abgrabungsnachweis gemäss BZO Ziffer 8.3 einzureichen (Vorlage auf der Website der Gemeinde Dürnten).

  • Berechnung des Bauvolumens nach SIA 416 zur Ermittlung der Baubewilligungsgebühren; zusätzlich Baumassen-/Bauvolumenberechnung des Bestandesbaus zur Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben ist ein Entsorgungsnachweis für Bauabfälle nach VVEA einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Dürnten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbauabteilung, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Dürnten entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Dürnten; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.