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Unterlagen für eine Zweckänderung in Brugg
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Brugg braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 15 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Brugg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Katasterplan (Bezug über den AGIS-Viewer des Kantons) mit eingezeichnetem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Angabe von Grenz- und Strassenabstand.
Grundrisse aller Geschosse (UG inkl. Kanalisation, EG, OG, Attika, Dachaufsicht), Schnitte, Fassaden/Ansichten und Brandschutzpläne. Alle Pläne vermasst und datiert; Farbschema: schwarz = gleichbleibend, gelb = Abbruch, rot = neu.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Ab dem 1.7.2026 müssen Baugesuche an die Stadt Brugg online über das eBau-Portal eingereicht werden (Nutzerkonto bzw. Zugang via Smart Service Portal erforderlich).
Baubeschrieb ist als datiertes Dokument einzureichen; Baubeschriebe und sonstige Unterlagen in Form eines E-Mails werden nicht angenommen.
Für bestehende Leitungen bis zum öffentlichen Anschluss sind Kanal-TV-Aufnahmen, ein Dichtheitsprotokoll und ein Leitungsplan einzureichen (bereits bei kleinen Bauvorhaben verlangt).
Alle Unterlagen müssen datiert sein. Entstehen durch unvollständige Eingaben erhebliche Mehraufwände, werden diese der Bauherrschaft nach dem Gebührenreglement in Bausachen (Anhang 2 BNO Brugg) weiterverrechnet.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: sofern Umgebungsarbeiten getätigt werden
Umgebungsplan, sofern Umgebungsarbeiten getätigt werden; bei grossen Vorhaben mit Erläuterungen und Bepflanzungsangaben.
Nur wenn: Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken
Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken ist die Grünflächenzifferberechnung inkl. Schemaplan einzureichen.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben: Baustelleninstallationsplan inkl. Feuerwehr-/Brandschutzplan mit Angaben zu Materialdepot, Handwerkerparkplätzen, Kranstandort etc.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben: Parkplatznachweis mit Schleppkurven und Berechnung für Autos, Fahrräder und Mofas; zusätzlich Sichtzonenplan.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben: Werkleitungs- und Kanalisationsplan mit Angaben zu Gefälle, Durchmesser, Material und Abflussmenge (l/s) sowie separates Kanalisationsgesuch und Berechnung der in die Kanalisation entwässerten Flächen inkl. Schemaplan.
Berechnung der zulässigen und effektiven Attikageschossflächen inkl. Schemaplan sowie der anrechenbaren Geschossfläche (aGF, § 32 Abs. 2 BauV).
Nur wenn: Beim Mehrfamilienhaus
Beim Mehrfamilienhaus ist ein Spielplatzflächennachweis inkl. Schemaplan einzureichen.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben: Farb- und Materialisierungskonzept sowie Visualisierungen/Fotomontagen; je nach Projekt auch Schattendiagramm, Mobilitäts-/Verkehrskonzept und Betriebskonzept.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben ist eine Selbstbeurteilung zur Notwendigkeit einer Radonmessung einzureichen.
Projektgenehmigungsformular Zivilschutz mit Planunterlagen oder Gesuch um Ersatzabgabe Zivilschutz.
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben: Hochwasserschutznachweis (städtisches Formular), Fachgutachten Lärmschutz, Entsorgungsnachweis, Formular Procap (hindernisfreie Bauweise), Situationsplan Erdsonden sowie GWR-Formular (bei mehreren Gebäuden 1 Formular pro Gebäude).
Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG
Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG müssen sämtliche angrenzenden Parzelleneigentümer schriftlich mit dem städtischen Formular zustimmen; ein Anspruch auf das Verfahren besteht nicht.
Einreichen
Baugesuche in Brugg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, Hauptstrasse 5, Postfach, 5201 Brugg. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Brugg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Brugg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.