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Unterlagen für eine Anlage in Brugg
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Brugg braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Brugg, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Katasterplan (Bezug über den AGIS-Viewer des Kantons) mit eingezeichnetem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Angabe von Grenz- und Strassenabstand.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Ab dem 1.7.2026 müssen Baugesuche an die Stadt Brugg online über das eBau-Portal eingereicht werden (Nutzerkonto bzw. Zugang via Smart Service Portal erforderlich).
Für bestehende Leitungen bis zum öffentlichen Anschluss sind Kanal-TV-Aufnahmen, ein Dichtheitsprotokoll und ein Leitungsplan einzureichen (bereits bei kleinen Bauvorhaben verlangt).
Alle Unterlagen müssen datiert sein. Entstehen durch unvollständige Eingaben erhebliche Mehraufwände, werden diese der Bauherrschaft nach dem Gebührenreglement in Bausachen (Anhang 2 BNO Brugg) weiterverrechnet.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken
Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken ist die Grünflächenzifferberechnung inkl. Schemaplan einzureichen.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben: Farb- und Materialisierungskonzept sowie Visualisierungen/Fotomontagen; je nach Projekt auch Schattendiagramm, Mobilitäts-/Verkehrskonzept und Betriebskonzept.
Nur wenn: Bei grossen Vorhaben
Bei grossen Vorhaben ist eine Selbstbeurteilung zur Notwendigkeit einer Radonmessung einzureichen.
Nur wenn: Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG
Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG müssen sämtliche angrenzenden Parzelleneigentümer schriftlich mit dem städtischen Formular zustimmen; ein Anspruch auf das Verfahren besteht nicht.
Einreichen
Baugesuche in Brugg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, Hauptstrasse 5, Postfach, 5201 Brugg. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Brugg entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Brugg; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.